Gleich zwei Gründe

Mega-Rückrufaktion bei Audi - Über 600.000 Autos betroffen

Alina Boger

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11.12.2024, 09:39 Uhr
Sieben Modelle ruft Audi aktuell zurück (Symbolbild).

© Caroline SeidSeidel-Dißmannel/dpa Sieben Modelle ruft Audi aktuell zurück (Symbolbild).

Im Grunde genommen gibt es bei Audi derzeit sogar gleich zwei Rückrufe, betroffen sind insgesamt sieben Modelle. Schuld an der großen Rückrufaktion ist zum einen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, zum anderen sind es unzulässige Abschalteinrichtungen. Zunächst hat das Magazin "Auto Motor Sport" berichtet.

Europäischer Gerichtshof fällt Urteil - Thermofenster-Funktion nicht erlaubt

Bei dem ersten Rückruf handelt es sich um Fahrzeuge der Baureihen A4, A5, A6, A7, A8 und der SUV-Modelle Q5 und Q7. Betroffen sind Autos aus den Baujahren 2010 bis 2017.

Der Europäische Gerichtshof entschied im Juli 2022, dass die Funktion des Abgasrückführungssystems (AGR) an den Modellen nicht den EU-Vorschriften entspreche. Konkret handelt es sich hier um die Abgasreduzierung über ein sogenanntes Thermofenster, welche korrigiert werden muss.

Dies soll über ein Software-Update erfolgen, welches das AGR-System an die gesetzlichen Anforderungen anpasst. Der Rückruf ist beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Nummer 14571R und bei Audi intern unter der Nummer 23DW registriert.

Laut KBA seien weltweit 262.264 Autos betroffen, in Deutschland handele es sich um 50.713 Fahrzeuge.

Fast 350.000 Autos von zweitem Rückruf betroffen

Bei dem zweiten Rückruf handelt es sich um die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen und der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Hier sind die Modelle A4, A6 und A8 aus den Baujahren 2005 bis 2010 betroffen. Der Fehler soll auch in diesem Fall über ein Software-Update korrigiert werden. Zusätzlich sollen laut dem KBA Arbeiten an Bauteilen durchgeführt werden, wenn nötig.

Der Rückruf läuft beim KBA unter der Referenznummer 14607R und bei Audi unter dem Code 23BK (Krit. 02+03).

Hier sollen weltweit 342.179 Autos betroffen sein, in Deutschland sind es offenbar 128.959 Fahrzeuge.

Wichtige Infos für Autobesitzer

Zwar kann man über seine Fahrgestellnummer auf der Website von Audi selbstständig überprüfen, ob das eigene Fahrzeug von einem der beiden Rückrufe betroffen ist. Das KBA soll aber alle Fahrzeughalter schriftlich informieren. Zur Korrektur der Fehler sollte das Fahrzeug dann in eine Audi-Werkstatt gebracht werden. Die Nachbesserung ist kostenlos.

Übrigens: Wer nicht rechtzeitig auf den Aufruf der KBA reagiert, bekommt zunächst weitere Briefe mit Erinnerungen. Wenn aber auch dann das Auto nicht zur Nachbesserung gebracht wird, kann das KBA die zuständige Zulassungsbehörde informieren. Dann wird eine Betriebsuntersagung ausgesprochen und das Fahrzeug verliert seine Zulassung, somit kann es nicht mehr im Straßenverkehr teilnehmen. Die Zwangsabmeldung und die erneute Zulassung würde betroffene Halter etwa 300 Euro kosten.

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