Erleichterung im Rotlichtgewerbe

Prostitutionsstätten in Bayern dürfen wieder öffnen - Bordelle aber nicht

23.6.2021, 14:06 Uhr

Die aktuelle Infektionslage sowie die Räumlichkeiten von Prostitutionsstätten sprächen dafür, dass von den Betrieben derzeit keine erhöhte infektionsschutzrechtliche Gefährdungslage ausgehe, sagte ein Sprecher am Mittwoch. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung (online) berichtet.


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Die Richter gaben in ihrem Beschluss vom Dienstag einem Eilantrag eines Betreibers teilweise statt - und setzten die Regelung in der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorläufig außer Vollzug. Die bisherige Regelung beeinträchtige die Betreiber "außerordentlich schwer in ihrer Berufsfreiheit", begründete das Gericht seine Entscheidung.

Bordelle, in denen mitunter eine Vielzahl von Personen gleichzeitig zusammentrifft, blieben jedoch geschlossen, hieß es.

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