Nächster skurriler Trend

Schluss machen per Videochat – junge Menschen filmen beim "Live Quitting" eigene Kündigung

Georgios Tsakiridis

E-Mail zur Autorenseite

21.7.2023, 11:56 Uhr
Arbeitnehmerin mit einer Kündigung in der Hand. (Symbolbild)

© Christin Klose/dpa-tmn Arbeitnehmerin mit einer Kündigung in der Hand. (Symbolbild)

Es beginnt mit einem Lächeln im Gesicht und endet mit Tränen. 42 Sekunden ist das Video nur lang, doch es ist das meistgeklickte seiner Kategorie auf der Plattform "Tik-Tok". "Schaut zu, wie ich meinen Job kündige", schreibt die Amerikanerin Darby Maloney an ihre Community, bevor sie den Videoanruf mit ihrer Chefin startet – ein neuer Trend, genannt "Live Quitting".

Wenn uns ein abgeschlossener Vertrag nicht mehr zufriedenstellt, wird er gekündigt. Angesichts zahlreicher Alternativen und Angebote auf dem Markt eine logische und gängige Praxis. Doch beim Job ist die Kündigung in der Regel ein deutlich ernsterer Schritt, der wohlüberlegt nach reiflicher Abwägung stattfindet – sollte man meinen. Der neue Social-Media-Trend aus den USA lässt die Trennung vom Arbeitgeber eher locker-leicht wirken.

@durbinmalonster

Quitting my corporate stable job that I love in this economy??? Y’all should have seen my dads face when I told him hahaha.

♬ original sound - Darby

Zahlreiche junge Menschen filmen das Kündigungsgespräch mit ihren Vorgesetzten und stellen es anschließend ins Netz. Besonders gängig ist die Praxis scheinbar bei sogenannten Millennials und der Generation Z, also Menschen, die zwischen 1980 und 2012 geboren sind. Unter dem entsprechenden Hashtag kursieren unzählige Videos von Kündigungen auf der Plattform. Experten beäugen den skurrilen Trend kritisch.

US-Karriere-Coach Terry Jones sagt gegenüber dem Magazin "Inside Edition", dass "Live Quitting" auch negative Folgen für die eigene Karriere haben kann. "Wenn du irgendetwas online stellst, ist es für immer da", gibt er zu bedenken und verweist auf mögliche künftige Arbeitgeber, die das Video sehen könnten.

Ob der Trend auch nach Deutschland schwappt, darf bezweifelt werden. Hierzulande ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses klar festgelegt: Nach Paragraf 623 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss eine Kündigung des Arbeitsvertrags immer in Schriftform erfolgen.

1 Kommentar