Streit um Kultgetränk

"Spezi"-Streit: Augsburger Brauerei will Millionen Lizenzgebühren von Paulaner

dpa

Markus Maisel

Online-Redaktion

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28.6.2022, 19:29 Uhr
Muss Paulaner den Produktnamen "Spezi" demnächst durch "Cola-Mix" ersetzen? Das soll in einem bis Ende August andauernden Gerichtsverfahren entschieden werden. 

© Lennart Preiss/dpa/Illustration Muss Paulaner den Produktnamen "Spezi" demnächst durch "Cola-Mix" ersetzen? Das soll in einem bis Ende August andauernden Gerichtsverfahren entschieden werden. 

Für viele gehört es zur sommerlichen Erfrischung im Biergarten, für andere schmeckt es wie verdünnter Hustensaft. Das Kultgetränk "Spezi" - entwickelt von der mittelständigen Brauerei Riegele in Augsburg - wurde zur bayerischen Erfolgsgeschichte.

Etwa 300.000 Liter werden laut Antenne Bayern im Jahr davon getrunken. Umgangssprachlich verwenden Menschen den verbreiteten Begriff "Spezi", wenn sie das Getränk bestellen. Häufig findet man den Begriff auf den Getränkeflaschen jedoch vergeblich - stattdessen steht bei vielen Getränkeherstellern "Cola-Mix" auf dem Flaschenetikett.

1956 ließ die Brauerei Riegel das Warenzeichen "Spezi" eintragen und prägten den Slogan: "Ein Spezi muss dabei sein", in Anspielung auf die in Süddeutschland verbreitete Bedeutung "guter Freund". 1977 gründete Riegele einen Verband, um die Produktion mit Hilfe anderer Brauereien in Lizenz zu erweitern.

Neben der Brauerei Riegele darf derzeit nur die Paulaner-Brauerei in München die Cola-Limonade unter dem Produktnamen "Spezi" verkaufen. Nun stellt sich die Frage: Wie lange noch? Denn die beiden Brauereien stehen sich seit Dienstag in einem millionenschweren Gerichtsstreit vor dem Landgericht München I gegenüber.

Urteil Ende August

Der Grund: Die Riegele Brauerei sieht sich als Erfinderin des Mixgetränks und will Lizenzgebühren für die Verwendung des bekannten Namens. Dafür sieht Paulaner allerdings keine rechtliche Grundlage. Nach dem Auftakt am Dienstag wollen die Parteien nun über eine Einigung beraten. Der Streitwert liegt bei 10 Millionen Euro. Ein Urteil könnte am 30. August verkündet werden.