Tattoos bei Polizisten: Fall aus Franken vor Bundesverwaltungsgericht
26.8.2019, 17:11 UhrDie Richter des Bundesverwaltungsgerichts ließen die Revision eines Streifenpolizisten aus Franken zu (Az.: BVerwG 2 C 13.19), wie die Bild-Zeitung am Montag berichtete. Der Polizist geht seit sechs Jahren juristisch dagegen vor, dass ihm sein Dienstherr verbietet, sich den hawaiianischen Gruß "Aloha" auf den Unterarm stechen zu lassen.
Der Revisionsantrag sei am 31. Juli eingegangen, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Montag. Bis Oktober müsse der Antragsteller nun seine Revision begründen. Ein Termin, wann der Fall in Leipzig behandelt wird, stehe noch nicht fest. Zunächst hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof keine Revision zugelassen.
Tattoo-Trends: Körperkunst, die nicht jeder sehen darf
Ob Polizisten Tattoos sichtbar tragen dürfen, hängt in Deutschland vom Bundesland ab. In Berlin oder Baden-Württemberg dürfen sie tätowiert sein, in Sachsen und Bayern dürfen Tattoos und Piercings im Dienst nicht sichtbar getragen werden. Nun könnte das Bundesverwaltungsgericht zu den Vorschriften eine grundsätzliche Entscheidung treffen.
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