Fußverkehr
Kaum einer weiß es: Wofür Fußgänger 350 Euro Strafe zahlen müssen
8.3.2023, 08:36 UhrDie Straßenverkehrsordnung regelt alle Vorschriften in Sachen Verkehr in Deutschland. Die Bestimmungen gelten neben Motorrad-, Auto, Lkw-, Bus- und Fahrradfahrer – aber auch für Fußgänger.
„Fußverkehr“ – Ja, diesen Begriff gibt es im Beamtendeutsch tatsächlich - kann im Zweifelsfall auch schwere Unfälle verursachen. Deshalb drohen auch Fußgängern bei Fehlverhalten Geldstrafen.
Für ein Vergehen werden bis zu 350 Euro fällig
In den meisten Fällen ist das Strafmaß bei Verstößen aber vergleichsweise gering: Laut aktuellem Bußgeldkatalog kostet verbotswidriges Überqueren einer Autobahn zehn Euro, wer bei Rot über Ampel geht und erwischt wird, muss fünf Euro zahlen. Die meisten Bußgelder für Fußgänger liegen zwischen fünf und 25 Euro. Eine Strafe fällt im Vergleich jedoch enorm hoch aus: Wer zu Fuß oder mit dem Fahrrad einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überquert, der muss bis zu 350 Euro blechen.
Autofahrer zahlen für das gleiche Vergehen doppelt so viel – also bis zu 700 Euro. Oben drauf kommen zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot.
3 Kommentare
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich vorher registrieren.
0/1000 Zeichen