Selbst Reisende mit Rücktrittsversicherung haben schlechte Karten bei freiwilligen Stornos. Denn die Versicherung zahlt Stornokosten nur, wenn Versicherte selbst unerwartet krank werden oder durch Ereignisse wie den Tod von Verwandten, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit verhindert sind, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg.
Keiner der am Markt angebotenen Reiserücktrittstarife trägt nach Informationen des Bundes der Versicherten die Stornokosten, wenn Urlauber rein aus Angst einen Reisevertrag wieder kündigen.
Was hat es mit der Einstufung als Risikogebiet auf sich?
Neben der Liste mit den Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes gibt es noch eine zweite Liste mit sogenannten Risikogebieten. Sie verzeichnet Regionen in der Welt, in denen entweder ein erhöhtes Risiko besteht, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, oder in denen die Fallzahlen zwar niedrig sind, es aber zu wenige Testkapazitäten oder etwa unzureichende Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung gibt.
Auf dieser Liste, die von den zuständigen Ministerien wöchentlich überprüft wird, stehen auch einige beliebte Urlaubsziele. Für die USA wurde eine Untergliederung in Bundesstaaten vorgenommen.
Die Einstufung als Risikogebiet und eine Reisewarnung sind nicht automatisch miteinander verknüpft. "Änderungen bei der Einstufung als Risikogebiet bedeuten nicht unmittelbar, dass eine Reisewarnung für bestimmte Länder ausgesprochen oder aufgehoben wird", erklärt ein Sprecher des Auswärtigen Amtes. Somit lohnt sich für die eigene Sicherheit vor der Reise auch ein Blick auf die Risikogebiets-Liste.
Wer aus einem der dort genannten Länder oder Gebiete nach Deutschland zurückkommt, muss damit rechnen, in Quarantäne geschickt zu werden. Auf der Website des Bundesinnenministeriums heißt es dazu, eine 14-tägige Quarantänepflicht gelte für "Personen, die aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreisen." Letztlich ist das aber wiederum eine Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes.
Wer springt ein, wenn ich im Ausland an Covid-19 erkranke?
Eigentlich gibt es dafür Versicherungen, die Arztkosten übernehmen oder einen Rücktransport zahlen. Aber: Besteht bei Reisebeginn eine Reisewarnung für das betreffende Land, so schließen die Tarife dieser privaten Auslandskrankenversicherungen in der Regel eine Übernahme von Behandlungskosten aus, wie der Bund der Versicherten erläutert.
Gibt es keine Reisewarnung, lohnt sich ein Blick in den jeweiligen Vertrag. Werden darin Pandemien ausgeschlossen, dann bestehe kein Versicherungsschutz im Falle einer Covid-19-Erkrankung. Immerhin sei häufig ein "medizinisch notwendiger Rücktransport" in die Heimat versichert, so der BdV. Hat man einen besseren Tarif abgeschlossen, kann auch ein zwar nicht notwendiger, aber zumindest "medizinisch sinnvoller Rücktransport" abgesichert sein.
Es kann sich für gesetzlich Versicherte lohnen, bei der Krankenkasse nachzufragen. Auch diese kann Behandlungskosten im Ausland tragen: Der Bund der Versicherten spricht davon, dass gegebenenfalls Teilleistungen bezahlt werden könnten - zumindest im EU-Ausland.
Verpassen Sie keine Nachricht mehr! In unserem neuen täglichen "Newsletter "Mittags um 12 - Zeit für die Region" erfahren Sie alles Wichtige über unsere Region. Hier kostenlos bestellen. Montags bis freitags um 12 Uhr in Ihrem Mailpostfach.
Mit unserem E-Paper-Aktionsangebot erhalten Sie die wichtigsten News im Zeitungs-Format direkt nach Hause: Einen Monat lesen für nur 99 Cent! Hier gelangen Sie direkt zum Angebot.