Gesetzesentwurf
US-Politiker wollen per Gesetz Mitspracherecht bei der Frisur junger Menschen haben
26.03.2025, 11:18 Uhr
Sollte der „Vulnerable Youth Protection Act“ in Kraft treten, können alle Personen im US-Bundesstaat Arkansas für die „soziale Angleichung“, Kastration, Sterilisation oder Verstümmelung von Minderjährigen haftbar gemacht werden. Besonders auffällig und für heftige Diskussionen sorgt der Begriff der „sozialen Angleichung“. Darüber berichtet hat zunächst der „Spiegel“.
Mit dem Gesetzesentwurf will die republikanische Abgeordnete Mary Bentley und Senator Alan Clark nämlich die Unterstützung einer „Soziale Angleichung“ unter Strafe stellen, wonach Minderjährige eine Geschlechtsidentität annehmen oder vertreten, die sich von ihrem biologischen Geschlecht unterscheidet - beispielsweise durch Änderung der Kleidung, Pronomen, Frisur oder des Namens.
Es seien „soziale Experimente, welche wirklich das Leben von Minderjährigen zerstören“, erklärt Bentley, während sie ihren Entwurf vorstellt. Eine Geschlechtsangleichung sei demnach „keine neutrale Handlung, sondern ein aktiver Eingriff, der ein ernsthaftes Risiko für die Kinder und Jugendlichen in Arkansas darstellt.“ Geschädigte sollen per Entwurf mindestens zehntausend Dollar einfordern können. Sollten aus der Behandlung irreversible Sterilisation oder sexuelle Funktionsstörung die Folge sein, können mindestens zehn Millionen Dollar gefordert werden. Die Verjährungsfrist soll 20 Jahre betragen.
„Dieser Gesetzentwurf ist so lächerlich und stellt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre dar“, kommentieren die demokratischen Politikerinnen und Politiker von Arkansas. „Die Eltern wissen, was das Beste für ihre Kinder ist. Die Republikaner in unserer staatlichen Legislative wissen es nicht.“
Rechtliche Hürden
Kritik kommt auch aus eigenen Reihen. Das Nachrichtenportal „Arkansas Advocat“ zitiert den Republikaner Jeremiah Moore welcher erklärt, dass die Definition der „sozialen Angleichung“ zu weit gefasst sei: „Wenn ein Elternteil seine Tochter zum Friseur bringt... und [der Friseur] ihr auf Wunsch des Kindes und der Eltern einen Haarschnitt verpasst, und dieser Haarschnitt kein „Mädchenhaarschnitt“ ist, scheint diese Formulierung ihn möglicherweise für die nächsten 20 Jahre seiner Friseurkarriere haftbar zu machen“.
Bei einer Anhörung am 18. März erklärt ein Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft von Arkansas zudem, dass Teile des Gesetzesentwurfes rechtlichen Anfechtung nicht standhalten würden. Grund dafür sei die Einschränkung der Meinungsfreiheit. „Wenn man bestimmte Formen der Meinungsäußerung kriminalisiert oder, wie in diesem Fall, einen zivilrechtlichen Klagegrund dafür vorsieht, muss das eine sehr, sehr hohe verfassungsrechtliche Hürde nehmen, und wir müssen in der Lage sein, das vor Gericht zu verteidigen“, wird der Vertreter vom örtliche Nachrichtenportal „Newsweek“ zitiert.