Hohe Strafen

Verbotene Souvenirs: Diese Urlaubsmitbringsel sorgen für Ärger bei der Einreise

Jannik Westerweller

Nordbayern.de

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7.8.2024, 13:04 Uhr
Von Muscheln bis Limoncello: Welche Souvenirs darf ich mitbringen?

© IMAGO / McPHOTO; IMAGO / Shotshop Von Muscheln bis Limoncello: Welche Souvenirs darf ich mitbringen?

Muscheln, Sand und Steine

Kinder und Erwachsene sammeln sie gerne, sie sind ein beliebtes Andenken an schöne Strandtage - und doch ist das Mitnehmen von Muscheln unter bestimmten Bedingungen verboten. Laut Zoll sind bis zu drei Riesenmuscheln pro Person sowie drei Fechterschneckenhäuser erlaubt. Auf Korallen sollten Touristinnen und Touristen prinzipiell verzichten, denn diese sind selbst tot noch ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems.

Kleinere Muscheln dürfen für den "persönlichen Gebrauch" mitgenommen werden. Zwar ist die Menge nicht gesetzlich geregelt, trotzdem sollten es nicht mehr als ein bis vier Muscheln pro Art sein, da sonst der Eindruck kommerzieller Absichten entstehen könnte.

Doch in einigen Ländern, beispielsweise in Ägypten, der Dominikanischen Republik, Italien, Neuseeland und der Türkei, ist das Muschelnsammeln grundsätzlich verboten.

Zwar ist ein Glas voll Sand nicht das spektakulärste Souvenir, für viele aber dennoch ein schönes Andenken an den Strand. Doch auch hier ist Obacht geboten, denn: In einigen Ländern drohen horrende Strafen. Spitzenreiter ist die italienische Insel Sardinien, hier drohen selbst für kleine Mengen Sand Bußgelder zwischen 500 und 3000 Euro.

Aber auch die Ausfuhr von Steinen kann in bestimmten Ländern teuer werden. In Griechenland ist es verboten, Steine aus archäologischen Stätten zu entfernen, in der Türkei dürfen keine bearbeiteten Steine mitgenommen werden. Am besten sollte man das Sammeln hier also generell unterlassen, schließlich ist es mit dem bloßen Auge oft kaum zu erkennen, ob ein Stein vielleicht schon einmal in irgendeiner Form bearbeitet wurde. Besonders heikel sind gefundene Scherben in der Nähe von Tempeln. Wer versucht, diese aus der Türkei, Griechenland oder Ägypten auszuführen, kann dafür sogar im Gefängnis landen.

Ebenfalls verzwickt ist die Lage im Vereinigten Königreich. Die Vorschriften können hier von Kommune zu Kommune variieren. Im Zweifel sollten sich Touristinnen und Touristen genau informieren, wie es im jeweiligen Urlaubsort gehandhabt wird.

Genussmittel: Von Zigaretten bis Schnaps

Bei Ouzo, Limoncello und Co. müssen sich Reisende meist keine Sorgen machen - zumindest innerhalb der EU. Bis zu 10 Liter Schnaps, 90 Liter Wein und 110 Liter Bier dürfen mitgenommen werden, so zumindest die Richtwerte der EU. Dennoch sollten Reisende sich sicherheitshalber im Vorfeld noch einmal erkundigen, denn die Regelungen in den einzelnen EU-Ländern können sich unterscheiden.

Auch Raucherinnen und Raucher können aufatmen: Bis zu 800 Zigaretten sind erlaubt.

Strenger sind die Regelungen allerdings bei der Rückkehr aus einem Nicht-EU-Land, die zulässigen Höchstmengen können hier stark variieren.

Gefälschte Markenprodukte

T-Shirts der Marke "Supreme", "Ray Ban"-Sonnenbrillen, die "echte Rolex" und "Louis Vuitton"-Handtaschen: Das Ausland ist oft ein echtes Eldorado für gefälschte Markenprodukte. Und das kann Touristinnen und Touristen auch teuer zu stehen kommen: Zwar ist es an sich nicht verboten, gefälschte Produkte für den eigenen Gebrauch mitzunehmen, diese dürfen allerdings einen Warenwert von 430 Euro bei Flug- und Seereisen und 300 Euro bei Bahnreisen nicht übersteigen.