Online-Shopping

Verbraucherzentrale warnt: Wer bei Temu bestellt, kann sich strafbar machen

Jonas Volkert

E-Mail zur Autorenseite

6.11.2023, 08:02 Uhr
Das chinesische Einkaufsportal Temu gibt es als App und als Website.

© IMAGO/ Das chinesische Einkaufsportal Temu gibt es als App und als Website.

Bis vor kurzem dachte man bei Billig-Shopping aus China über das Internet noch an Wish und Alibaba. Inzwischen hat sich mit Temu ein weiterer Anbieter etabliert. Extrem niedrige Preise und kostenloser Versand lassen die vielen Produkte des Portals wie echte Schnäppchen erscheinen. Nun warnt aber die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Wer nicht aufpasst, macht sich bei der nächsten Shopping-Tour auf dem chinesischen Portal womöglich strafbar.

Vor allem beim Import drohen nämlich Tücken: Beim Einkäufen aus dem Nicht-EU-Ausland fallen Einfuhrumsatzsteuern und Verbrauchssteuern in Höhe der Mehrwertsteuer für das jeweilige Produkt an. Das gilt zumindest dann, wenn der Wert der Abgabe 1 Euro übersteigt. Bei 19 Prozent Mehrwertsteuer ist das ab einem Warenwert von 5,26 Euro der Fall. Diese Abgabe umgeht Temu aber über einen Trick: Offiziell ist der Shop laut deutschem Impressum im irischen Dublin registriert.

Ab 150 Euro werden Zollgebühren fällig

Worum sich Temu und seine Käufer aber nicht drücken können, sind die Zollabgaben, die laut dem Weltpostvertrag ab einem Gesamt-Warenwert von 150 Euro anfallen. Übersteigt der Einkauf eines hiesigen Shoppers diesen Betrag trotz der niedrigen Preise auf dem Portal, trickst Temu laut Jura-Youtuber Christian Solmecke ebenfalls gern und teilt die Gesamtbestellung in kleinere Teilbestellungen auf. Fällt das beim Zoll aber auf, wird eine Zollnachzahlung fällig, so Solmecke.

Vor allem beim Kauf der günstigen Elektronikgeräte sollten Schnäppchenjäger außerdem genau hinschauen, rät die Verbraucherzentrale NRW. Ihnen fehlt oft das in der EU verpflichtende CE-Kennzeichen (Conformité Européenne) - oder es ist nur gefälscht vorhanden. Wem das auffällt, das Gerät aber trotzdem einsetzt, läuft Gefahr, im Schadensfall eine Schadensersatzpflicht einzugehen.

CE-Zeichen häufig gefälscht

Solmecke nennt in seinem Video das Beispiel eines Toasters mit gefälschtem CE-Zeichen, der Feuer fängt und so einen Schaden beim Nachbarn anrichtet. Ob man Käufern dabei tatsächlich die notwendige Fahrlässigkeit unterstellen könne, sei aber nicht sicher, so Solmecke.

Rechtlich ebenfalls heikel: Auf Temu gibt es Produkte mit nationalsozialistischen Insignien, deren Einführung nach Deutschland illegal ist. Gleiches gilt für Plagiate bestehender Produkte und solche, die Urheberrechte verletzen. Auch hier prüfe der Zoll stichprobenartig, führt Anwalt Christian Solmecke weiter aus. Im Einzelfall würden die Fahnder die bestellten Produkte vernichten: "Ihr steht dann im besten Fall mit leeren Händen da."

Vorsicht bei Großbestellungen

Wer allerdings eine Großbestellung tätigt, laufe Gefahr, als Gewerbe behandelt zu werden. Solmecke berichtet von einem Fall aus seiner Berufspraxis, bei dem 20 gefälschte SD-Karten aus China bestellt wurden und bei dem nun ein Streitwert von 150.000 Euro wegen Marken- und Designverstößen im geschäftlichen Kontext aufgerufen worden sei.

Neben den rechtlichen Gefahren weist die Verbraucherzentrale NRW auch auf weitere Probleme beim Billig-Onlineshopping hin: Temu mache "keinen Hehl daraus, an personenbezogenen Daten interessiert zu sein." Darüber hinaus "besteht das Problem der Nachhaltigkeit". Waren von und nach China zu schicken, belaste die Umwelt: Das "geht zulasten der endlichen Ressourcen unserer Welt."

Verwandte Themen