Online-Abstimmung

Verdoppelte Preise und verringerter Inhalt - Verbraucherzentrale kürt „Mogelpackung des Jahres“

Vivien Renner

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13.1.2025, 11:08 Uhr
Jedes Jahr wird der Negativpreis verliehen.

© IMAGO Jedes Jahr wird der Negativpreis verliehen.

Jeder kennt es: Man öffnet eine Packung und sieht erst danach, dass sie eigentlich nur bis zur Hälfte befüllt ist. Doch dann ist es meistens schon zu spät. Die übertrieben hohe Geldsumme wurde bereits bezahlt. Am liebsten würde man das Produkt wieder zurückgeben, was natürlich nicht mehr geht.

Kurz: Der Verbraucher fühlt sich hintergangen. Noch schlimmer ist es, wenn die Preise steigen, der Inhalt aber gleich oder sogar weniger wird. Um genau darauf aufmerksam zu machen, kürt die Verbraucherzentrale Hamburg auch in diesem Jahr wieder die "Mogelpackung des Jahres".

Bis zum 21. Januar 2025, 16 Uhr können Sie bei der Verbraucherzentrale Hamburg für die Mogelpackung 2024 online abstimmen.

Bei den fünf Kandidaten handelt es sich laut der Verbraucherzentrale um Produkte, die im vergangenen Jahr viel teurer geworden sind. Häufig sollen die Hersteller die Füllmengen reduziert und gleichzeitig die Preise angehoben haben. Kunden mussten bei diesen Produkten also tiefer in die Tasche greifen und bekamen zugleich weniger als davor. Wie kommt die Verbraucherzentrale auf die Kandidaten? Laut Angaben ergaben sich die fünf Produkte aus Beschwerden, die die Verbraucherzentrale in den vergangenen zwölf Monaten erhielt.

Mogelpackung des Jahres 2024 - das sind die Kandidaten

Kandidat 1 | Lebensbaum Tomaten-Gewürzsalz von Ulrich Walter: Statt 150 sind nur noch 80 Gramm Gewürzsalz in der Dose, die aber einen Euro mehr kostet. Das macht das Produkt um 150 Prozent teurer. Zu allem Überfluss täuscht die nun zu große Verpackung mehr Inhalt vor.

Kandidat 2 | Cremissimo Bourbon Vanille von Unilever: Beim Cremissimo-Eis der Sorte Bourbon Vanille schrumpft die Füllmenge von 1.300 auf 900 Milliliter. Bei gleichem Verkaufspreis im Handel beträgt die versteckte Preiserhöhung bis zu 44 Prozent.

Kandidat 3 | Granini Trinkgenuss Orange von Eckes-Granini: Statt 100 Prozent Fruchtsaft stecken nur noch 50 Prozent Orangensaft in der Flasche. Den Rest füllt der Hersteller mit Zuckerwasser auf. Im Handel steht der "gestreckte Saft" aber weiterhin zum selben Preis im Regal.

Kandidat 4 | Biscotto Waffelblättchen von Aldi Nord: Bei den Waffelblättchen schrumpft die Füllmenge von 200 auf 100 Gramm. Aus zwei Plastikschalen wird einfach eine. Bei gleichem Verkaufspreis von 1,99 Euro ist das Waffelgebäck trotz unveränderter Rezeptur plötzlich um 100 Prozent teurer.

Kandidat 5 | Dove Duschcreme von Unilever: Ein scheinbar höherwertiges Produkt entpuppt sich als "alter Wein in neuen Schläuchen". Trotzdem kostet die neue Duschcreme fast doppelt so viel wie die alte Pflegedusche. Die Füllmenge sinkt und der Preis steigt. Nur die Inhaltsstoffe bleiben fast identisch.

Am 22. Januar 2025 wird der Negativpreis verliehen. Vom 6. Januar bis 21. Januar 2025 um 16 Uhr kann jeder unter diesem Link abstimmen.

Immer höhere Preise

Im ersten Moment hört sich die Auswertung der Verbraucherzentrale erfreulich an: Mit 67 Mogelpackungen im Jahr 2024 waren insgesamt weniger Produkte von versteckten Preiserhöhungen betroffen als im Jahr zuvor. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 meldete die Verbraucherzentrale 104 Mogelpackungen.

Doch darüber sollte man sich nicht zu früh freuen. Der Grund: Die durchschnittliche Preiserhöhung war dafür deutlich höher. Bei den von der Verbraucherzentrale erfassten Produkten betrug sie 31,5 Prozent, 2023 waren es laut deren Statistik nur 23,5 Prozent.

Außerdem sollen die fünf höchsten Preissteigerungen im vergangenen Jahr im Bereich von 100 Prozent und mehr gelegen haben, was im Jahr 2023 nur ein einziges Mal registriert wurde. Einige der Produkte mit besonders hohen Preissteigerungen im vergangenen Jahr seien nun als Kandidat für die Wahl der "Mogelpackung des Jahres 2024" nominiert.

Verbraucherzentrale appelliert an Politik

Laut der Verbraucherzentrale schützt die Politik Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland nicht vor den Tricksereien der Unternehmen. In anderen Ländern sei man da weiter: In Ungarn und in Frankreich müssen Lebensmitteleinzelhändler Mogelpackungen seit letztem Jahr durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen. In Brasilien sind sogar Warnhinweise auf Mogelpackungen gedruckt.

Die Verbraucherzentrale fordert genau so eine Kennzeichnung wie in Brasilien. Somit wären die alte und neue Füllmenge sowie die prozentuale Reduzierung für Kunden klar und deutlich auf den Verpackungen erkennbar, wenn sie beim Einkauf durch die Regale laufen.

Außerdem solle man nicht vergessen, wie umweltschädlich Mogelpackungen sind. Überdimensionierte Packungen belasten die Umwelt. Deshalb fordert die Verbraucherzentrale, dass die Packungen mindestens in dem Maße schrumpfen sollten wie der Inhalt.