Umstrittene Novelle
Verschärfte Regeln: Raser können in Österreich künftig ihr Auto verlieren
10.7.2023, 14:51 Uhr"Wer sein Auto als Waffe verwendet, dem nehmen wir die Waffe weg", sagt die grüne Verkehrsministerin Leonore. Ab dem 1. März 2024 soll die Polizei die Fahrzeuge von extremen Rasern nicht mehr nur beschlagnahmen, sondern auch auf Dauer einbehalten dürfen. Nach der Novelle der österreichischen Straßenverkehrsordnung sollen Fahrzeuge beschlagnahmt werden, mit denen in Ortschaften das zulässige Tempo um über 60 Stundenkilometer, außerorts um 70 Stundenkilometer überschritten wurde. Bei innerorts über 80 Stundenkilometern und außerhalb über 90 Stundenkilometern zu viel auf dem Tacho kommt zu einem "Verfall des Fahrzeugs" – schon nach nur einem einmaligen Verstoß.
Sollten unbelehrbare Verkehrsteilnehmer wiederholt durch Raserei auffallen, kann nach der Beschlagnahmung der Wagen dauerhaft abgenommen und versteigert werden. Das berichtete der österreichische Kurier. Falls ein Raser mit einem fremden Wagen unterwegs ist, kommt ein Lenkverbot zum Tragen: Der Fahrer darf dann das entsprechende Auto nicht mehr nutzen. Zugleich darf der Eigentümer seinen Wagen auch nicht mehr dem Betroffenen überlassen.
Werden Raser demnach verfassungskritisch enteignet? Nein. Verfassungsrechtliche Bedenken wegen des Eingriffs in das Grundrecht auf Eigentum seien ausgeräumt worden, wurde Verkehrsministerin Leonore Gewessler zitiert. Auch die SPÖ habe den Schritt der regierenden ÖVP und Grünen als Beitrag zur Verkehrssicherheit gebilligt. Abgeordnete der FPÖ und NEOS stehen dem Vorhaben kritisch gegenüber, erkennen sie doch einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht.