Wundertüten des Handels

Vorsicht geboten: Bei diesen Bestellungen lauert Abzocke

24.10.2024, 05:00 Uhr
Achtung Abzocke: Bei "Mystery-Boxen" und "Secret-Packs" ist Vorsicht geboten. (Symbolbild)

© IMAGO/Ok Shu Achtung Abzocke: Bei "Mystery-Boxen" und "Secret-Packs" ist Vorsicht geboten. (Symbolbild)

Sie sind quasi die Wundertüten des Handels, denn genau wie bei Wundertüten weiß man vorab nicht, was man bei einer "Mystery-Box" oder einem "Secret-Pack" bekommt. Bei ersterem legt man sich meistens auf eine Warenkategorie fest, beispielsweise Elektronik, Kosmetik oder Süßwaren. Was dann genau in der Box sein wird, ist eine Überraschung. Bei "Secret-Packs" handelt es sich um Retouren oder nicht zustellbare Pakete, die im Internet oder auch über aufgestellte Automaten als "Überraschungspakete" angeboten werden.

Damit die Wundertüten des Internets allerdings nicht in einer Enttäuschung enden, warnt die Verbraucherzentrale nun vor schwarzen Schafen, die das Geschäftsmodell nutzen, um unbrauchbaren Ramsch loszuwerden und Käufer ausnutzen.

Tipps um seriöse Anbieter zu erkennen

Bei Internetkäufen hilft ein Blick ins Impressum, um seriöse Anbieter zu erkennen. Hier müssen laut Verbraucherzentrale die Adresse des Unternehmens, eine vertretungsberechtigte Person und eine E-Mail-Adresse genannt werden.

Außerdem muss der Anbieter Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) veröffentlichen. AGB in schlechtem Deutsch aus einem Übersetzungsprogramm ist bei unseriösen Anbietern häufig ein deutliches Erkennungszeichen.

Auch die Zahlungsmöglichkeiten sollten genauer angeschaut werden. Häufig werden zunächst mehrere Zahlungsweisen angeboten. Bei der eigentlichen Bestellung allerdings wird dann die Bezahlung per Vorkasse verlangt. Dann sollte auf den Kauf verzichtet werden, denn es sollte immer umgekehrt sein: erst die Ware, dann das Geld.

Widerruf und Rückgabe

Beim Kauf von Waren im Internet haben die Käufer ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Kosten für die Rücksendung müssen die Anbieter allerdings nicht übernehmen. In einem Geschäft hat der Käufer kein Recht auf Rückgabe oder Umtausch, es sei denn, das Geschäft sichert es zu. Beim Kauf einer Überraschungskiste in einem Automaten ist der Ansprechpartner für eine Reklamation der Betreiber des Automaten. Genaue Informationen darüber müssen am Automaten stehen.

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