Umstrittene Strategie

Wegen eines Probeabos: So dreist versucht Disney die Klage nach dem Tod einer Frau abzuwenden

21.8.2024, 21:20 Uhr
Der Konzern Disney argumentiert, dass nach Abschluss eines Probeabos Kundinnen und Kunden keine Klage mehr erheben dürfen.

© IMAGO/Zoonar.com/JAQUE DA SILVA/IMAGO/Zoonar Der Konzern Disney argumentiert, dass nach Abschluss eines Probeabos Kundinnen und Kunden keine Klage mehr erheben dürfen.

Was nach einem schlechten Scherz klingt, ist tatsächlich eine Strategie des Konzernriesen Disneys: Im vergangenen Jahr war eine 42-Jährige nach einem Besuch im Walt Disney World Resort nahe Orlando gestorben. Die Ärztin hatte dort in einem Restaurant gegessen und schließlich einen anaphylaktischen Schock erlitten. Nachdem ihr zuvor versichert wurde, dass das Essen "allergenfrei" sei, hat ihr Mann nach ihrem Tod nun Klage erhoben. Disney versucht, diese aber abzuweisen – auf Grundlage eines einmonatigen Probeabos.

Das US-amerikanische Medienunternehmen argumentierte, dass der Witwer nicht klagen dürfe, da er 2019 ein einmonatiges Probeabo des eigenen Streamingdienstes abgeschlossen hatte. Damit hatte er zugestimmt, dass alle Klagen gegen das Unternehmen außergerichtlich zu klären seien. Zudem, argumentiert Disney, hat der Mann sein Klagerecht nicht nur dann abgetreten, sondern auch als er sich für die hauseigene Website und App angemeldet hatte, um ein Ticket für den Freizeitparkbesuch zu kaufen, berichtet die Nachrichtenagentur "The Associated Press" (AP).

Disney rückt von Strategie ab

Brian Denney, der Anwalt des Witwers, erklärt gegenüber der Agentur, dass das Argument absurd sei. "Das Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren, wie es im Siebten Verfassungszusatz verankert ist, ist ein Grundpfeiler unseres Rechtssystems und sollte geschützt und erhalten werden", schrieb Denney in einer E-Mail. "Versuche von Unternehmen wie Disney, Gerichtsverfahren zu vermeiden, sollten mit Skepsis betrachtet werden."

Auch das Netz teilt Denneys Ansicht und nachdem das Verfahren an die Öffentlichkeit gerät, verbreitet es sich wie ein Lauffeuer. Das Thema wird international von unterschiedlichen Medienhäusern aufgegriffen und online machen sich zahlreiche Nutzerinnen und Nutzer über die Strategie des Unternehmens lustig.

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Nach Gegenreaktionen hatte Disney mittlerweile die Klage zugelassen. "Wir glauben, dass diese Situation ein sensibles Vorgehen rechtfertigt, um eine Lösung für die Familie zu finden, die einen so schmerzlichen Verlust erlitten hat", sagte Josh D‘Amaro von Disney in einem Statement gegenüber "BBC". Andernfalls wäre der Fall vor ein Schiedsverfahren gekommen. Im amerikanischen Rechtssystem überwacht dann eine neutrale dritte Partei den Streitfall. Zudem werden Beweise nicht wie eigentlich üblich vor Geschworene gebracht.

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