Kindergeld und Co.

Zusätzliche Unterstützung für Familien: So gibt es Hunderte Euro extra

Theresa Neuß

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07.02.2025, 16:17 Uhr
Für Familien gibt es verschiedene Unterstützungszahlungen vom Staat. (Symbolbild)

© IMAGO / Zoonar/Michael Gstettenbauer Für Familien gibt es verschiedene Unterstützungszahlungen vom Staat. (Symbolbild)

Familien in Deutschland stehen oft vor finanziellen Herausforderungen - von steigenden Lebenserhaltungskosten bis hin zu Ausgaben für Bildung und Betreuung. Um Eltern zu entlasten, gibt es verschiedene finanzielle Unterstützungen vom Staat.

Seit dem 1. Januar 2025 erhalten Familien in Deutschland mehr Kindergeld. Der monatliche Betrag steigt um fünf Euro auf 255 Euro pro Kind. Eine weitere Erhöhung ist, laut "Kindergeld.org", für 2026 auf monatlich 265 Euro geplant. Das Kindergeld wird von den Familienkassen ausgezahlt, ist jedoch im Kern eine steuerliche Ausgleichszahlung. Es soll das Existenzminimum von Kindern freistellen und dient zur Grundversorgung.

Kindergeld wird grundsätzlich bis zur Volljährigkeit ohne Bedingungen gezahlt. Danach besteht Anspruch nur weiter, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet. In diesem Fall kann das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr weitergezahlt werden.

Zusätzliche Unterstützungen

Neben dem Kindergeld gibt es auch weitere finanzielle Unterstützungsmittel. Ebenfalls zum Jahresbeginn ist der Kindersofortzuschlag für bedürftige Familien um fünf Euro gestiegen. Statt 20 Euro erhalten berechtigte Familien nun 25 Euro monatlich. Die Bundesregierung hatte diese Unterstützung bereits 2022 eingeführt, um Familien mit geringem Einkommen zu entlasten.

Nicht zu verwechseln ist dieser Zuschlag mit dem Kinderzuschlag. Nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend richtet sich der Kinderzuschlag an Familien mit geringem Einkommen, deren finanzielle Mittel für den eigenen Lebensunterhalt reichen - aber nicht oder nur knapp ausreichen, um den gesamten Bedarf der Familie zu decken.

Seit Jahresbeginn beträgt der Zuschlag pro Kind bis zu 297 Euro monatlich. Die genaue Höhe hängt von der finanziellen Situation der Familie ab. Steigt das Einkommen über einen bestimmten Grenzwert, wird der Kinderzuschlag entsprechend gekürzt.

Voraussetzung für den Kinderzuschlag

Um den Kinderzuschlag zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Kind ist unter 25 Jahre alt und lebt im gleichen Haushalt
  • Das Kind ist nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Die Eltern beziehen kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
  • Das monatliche Bruttoeinkommen der Eltern liegt mindestens bei 900 Euro (Paare) oder 600 Euro (Alleinerziehende)
  • Für das Kind wird Kindergeld bezogen
  • Einkommen und Vermögen ist nicht höher als ein bestimmter Grenz-Betrag

Der Kinderzuschlag muss explizit beantragt werden.

Familienzuschlag: Zusatzleistung für Beamte

Eine weitere finanzielle Unterstützung ist der Familienzuschlag. Dieser klingt ähnlich wie der Kinderzuschlag, unterscheidet sich jedoch grundlegend davon. Der Familienzuschlag ist Teil der Beamtenbesoldung - heißt nur Beamte haben Anspruch darauf.

Dabei gibt es zwei Stufen für den Familienzuschlag. Stufe 1 ist ein Grundbetrag für verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Beamte. Stufe 2 wird für Beamte mit Kindern gezahlt, sofern sie Kindergeld beziehen. Der Zuschlag kann unter bestimmten Bedingungen, etwa während der Ausbildung oder eines Studiums, über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt werden.

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