Beschwerde abgewiesen
Zuschauer beschwert sich bei Fernsehsender - weil sein Blutdruck durch Gendern stieg
12.7.2022, 12:14 UhrAls Mann hat man es schon schwer. Vor allem aktuell, wo immer mehr auf die Rechte von Frauen und nicht der heteronormativen Gesellschaft entsprechenden Menschen geachtet wird und der heterosexuelle, weiße Mann immer mehr in Vergessenheit gerät. Mit diesem Problem hat auch ein Zuschauer des österreichischen Senders ORF zu kämpfen. Denn Gendern erträgt er gar nicht.
Seine Beschwerde über die gendergerechte Berichterstattung ist dabei nicht der erste Kontakt, den ORF gezwungenermaßen mit dem besagten Zuschauer hatte. Also von Anfang an: Schon 2020 schrieb er dem Kundenservice, im Dezember 2021, im Januar 2022 und im März 2022 folgten dann offizielle Beschwerden.
Zunächst behauptete er, Gendern verletze die Pflicht zur objektiven Berichterstattung, denn ORF würden "Falschinformationen infolge der Verweiblichung seiner Sprache" verbreiten, wie heute.at zitiert. Wenn von "Kund*innen" die Rede ist, verstehe er das als "Kundinnen". Das wäre eine Falschinformation, schließlich seien auch "Kunden" betroffen. Dass nach der Logik er auch ein Problem damit haben sollte, wenn von "Kunden" gesprochen wird, obwohl auch "Kundinnen" gemeint sind, scheint er nicht zu bemerken. Im Binnen-I sehe er außerdem einen "Sprachfehler".
Trotz Bluthochdrucks abgewiesen
Als die Kommunikationsbehörde Austria auf diese Beschwerden erwiderte, dass keine unmittelbare Schädigung zu erkennen sei, ließ der Mann das nicht auf sich sitzen. "Das hat mich als GIS-Gebührenzahler derart geärgert, dass mein systolischer Blutdruck anlässlich meiner kurz danach erfolgten routinemäßigen allmorgendlichen Blutdruckmessung ad hoc auf ungesunde 144 mmHG gestiegen ist – und das trotz entsprechender Medikation."
Trotz seines schlimmen Blutdrucks entschied sich die Kommunikationsbehörde aber dafür, die Beschwerde abzuweisen: "Die KommAustria vermag nicht zu erkennen, worin eine unmittelbare materielle oder immaterielle Schädigung des Beschwerdeführers denkmöglich gelegen wäre. Vielmehr hat der Beschwerdeführer ausschließlich eine auf der subjektiven Gefühlsebene liegende 'Schädigung' in Form einer generellen, störenden sprachlichen Gestaltung der Berichterstattung durch den ORF behauptet."
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