Nachweispflicht

3G-Regel in Bayern: Diese Ausnahmen gibt es für Job und Ehrenamt

Simone Madre

E-Mail zur Autorenseite

15.9.2021, 12:45 Uhr
Im Friseursalon: Die Kundin braucht je nach Inzidenz einen 3G-Nachweis, die Friseurin nicht.

© Magdalena Troendle, dpa Im Friseursalon: Die Kundin braucht je nach Inzidenz einen 3G-Nachweis, die Friseurin nicht.

Seit dem 2. September gilt die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Damit sind die enthaltenen Regelungen nicht gerade neu. Zum Schulstart fragen sich aber doch einige Menschen: Was gilt denn eigentlich für mein Ehrenamt im Sportverein oder der Jugendgruppe?

Andere wollen wissen: Wenn ich für den Besuch in der Innengastronomie einen 3G-Nachweis brauche, was gilt dann eigentlich für den Kellner oder die Kellnerin?

Geregelt wird das in Paragraph 3 der Verordnung. Ganze 191 Wörter umfasst der Satz, der die 3G-Regel beschreibt - wann sie greift und für wen. Dabei steht auch, dass "außerhalb einer zum Betrieb oder Durchführung nötigen beruflichen oder gemeinwohldienlichen ehrenamtlichen Tätigkeit" ein 3G-Nachweis nötig wird. Aber was heißt das genau?

Veranstaltung: Teilnehmer brauchen 3G-Nachweis, Kellner nicht

Wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums auf Anfrage von nordbayern.de erläutert, soll die verwendete Formulierung "das Funktionspersonal der jeweiligen Veranstaltung erfassen", also beispielsweise Vortragende, Referenten, Servicepersonal und Tontechniker. Diese sind von der 3G-Regel ausgenommen, Teilnehmer nicht.

Damit braucht ein Gast für den Zutritt zur Innengastronomie je nach Inzidenz einen 3G-Nachweis, der Kellner oder die Kellnerin laut Verordnung jedoch nicht.

Das sind die Ausnahmen für das Ehrenamt

Auch für das Ehrenamt gibt es Ausnahmen, aber keinen Freifahrtschein. Wenn eine Pfadfindergruppe Jugendstunden anbietet, brauchen die hierzu nötigen Mitarbeiter laut Verordnung keinen negativen Test. Gehen diese Mitarbeiter gemeinsam auf eine Veranstaltung, beispielsweise eine Fortbildung, dann gilt die 3G-Regel - weil sie dort Teilnehmer sind.

Laut Ministerium braucht es einen 3G-Nachweis auch für "Treffen oder Versammlungen von Vereinen o.ä., die nicht im direkten Zusammenhang mit der Ausübung der gemeinwohldienenden ehrenamtlichen Tätigkeit stehen und auch für die ehrenamtliche Vereinstätigkeit nicht erforderlich sind."

Vereinen steht es zudem frei, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und einen Nachweis von ihren Ehrenamtlern einzufordern.

Verwandte Themen