Seit Beginn des Ukraine-Krieges
Alle staatlichen Hilfen in der Übersicht: So sollen die Bürger entlastet werden
16.8.2022, 11:19 UhrBundeskanzler Olaf Scholz hat den Bürgern ein weiteres Entlastungspaket versprochen, das die hohen Preise für Energie und Lebensmittel auffangen soll. "Es wird teurer – da gibt es kein drum herumreden", schrieb der SPD-Politiker am Montag auf Twitter und versicherte: Mit den höheren Kosten auch durch die staatliche Gas-Umlage werde niemand allein gelassen.
Die bisherigen staatlichen Hilfen für die Verbraucher seit Beginn des Ukraine-Kriegs summieren sich laut Scholz auf 30 Milliarden Euro. Manches ist bereits auf den Konten der Bürger angekommen, doch einiges wird auch erst im kommenden Jahr zu spüren sein. Und nicht von allen Maßnahmen profitieren alle Bürger gleichermaßen. Eine Übersicht:
EEG-UMLAGE: Verbraucher und Firmen zahlen keine EEG-Umlage mehr über die Stromrechnung. Den deutlichen Anstieg der Strompreise gleicht das zwar nicht aus. Laut Finanzministerium sparen die Bürger aber 6,6 Milliarden Euro Stromkosten. Die Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien wird nun über den Bundeshaushalt gestemmt, indirekt zahlt man also weiter mit.
Wann kommt das beim Bürger an? Die Umlage ist seit Juli von der Stromrechnung verschwunden; es profitiert jeder, der Strom bezahlt.
ENERGIEPREISPAUSCHALE: Fast jeder, der in Deutschland arbeitet, bekommt einmalig 300 Euro, um die hohen Preise für den Arbeitsweg abzufedern. Das Geld wird mit dem Gehalt ausgezahlt, dementsprechend zahlt man darauf auch Steuern. Letztlich bekommen Bürger mit hohen Einkommen dadurch weniger als solche mit wenig Geld. Rentner, Studenten ohne Job gehen leer aus.
Wann kommt das beim Bürger an? Im September mit der Lohnzahlung.
KINDERBONUS: Das Kindergeld wird einmalig um 100 Euro pro Kind aufgestockt. Der Bonus wird bei Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet, dadurch profitieren auch Bezieher von SGB-II-Leistungen.
Wann kommt das beim Bürger an? Das Geld sollte schon auf dem Konto sein, da es kurz nach dem Juli-Kindergeld ausgezahlt wurde.
TANKRABATT: Für drei Monate wurde die Energiesteuer auf Sprit auf die europäischen Mindestsätze gesenkt. Für Benzin reduzierte sich der Steuersatz um 29,6 Cent pro Liter, für Diesel um 14,0 Cent pro Liter. Laut Studien wurde das weitgehend an die Verbraucher weitergegeben.
Wann kommt das beim Bürger an? Es gilt schon seit Juni - allerdings nur noch bis Ende des Monats. Dann wird erwartet, dass die Spritpreise wieder steigen.
9-EURO-TICKET: Für die gleichen drei Monate konnten die Bürger günstige Bahntickets für 9 Euro im Monat kaufen. Diese können in allen Nahverkehrszügen bundesweit genutzt werden - für den Weg zur Arbeit genau wie in den Urlaub oder zum Wochenendtrip.
Wann kommt das beim Bürger an? Das Ticket gibt es schon seit Juni - allerdings nur noch bis Monatsende.
STEUERLICHE ENTLASTUNGEN: Der Grundfreibetrag, bis zu dem man keine Einkommensteuer zahlen muss, steigt auf 10 347 Euro, die Werbungskostenpauschale auf 1200 Euro. Fernpendler können außerdem pro Kilometer drei Cent mehr Pendlerpauschale anrechnen.
Wann kommt das beim Bürger an? Die Änderungen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2022. Damit sind sie aber erst nach der Steuererklärung für dieses Jahr für die Bürger auch spürbar.
EINMALZAHLUNG FÜR LEISTUNGSBEZIEHER: Erwachsene, die Hartz IV oder Arbeitslosengeld II bekommen, erhalten eine Einmalzahlung von 200 Euro, um mit den gestiegenen Preisen klarzukommen. Wer Arbeitslosengeld I erhält, bekommt einen Zuschuss von 100 Euro.
Wann kommt das beim Bürger an? Auch das sollte schon auf den Konten sein: Plan war eine Auszahlung im Juli.
HEIZKOSTENZUSCHUSS: Der staatliche Zuschuss zu den Heizkosten für Geringverdiener wurde aufgestockt. Wohngeldbezieher, die alleine leben, erhalten 270 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 350 Euro, für jeden weiteren Mitbewohner gibt es 70 Euro dazu. Studenten mit Bafög, Bezieher von Aufstiegs-Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe erhalten pauschal 230 Euro.
Wann kommt das beim Bürger an? Laut Bundesregierung sollte der Zuschuss im Sommer ausgezahlt werden, zuständig sind die Bundesländer. Deshalb ist der Auszahlungszeitpunkt unterschiedlich.
HILFEN FÜR UNTERNEHMEN: Firmen haben die Möglichkeit, aktuelle Verluste steuerlich in höherem Umfang mit Gewinnen aus den Vorjahren zu verrechnen und Maschinen oder Fuhrparks anders abzuschreiben. Die staatliche Förderbank KfW gibt Unternehmen, die nachweislich vom Ukraine-Krieg betroffen sind, Sonderkredite. Energieintensive Industriebetriebe können wegen der hohen Kosten zudem staatliche Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro erhalten.
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