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Nächstes Finanzloch? Heute entscheidet Karlsruhe über den Soli

26.03.2025, 07:30 Uhr
Das Wort «Solidaritätszuschlag» ist neben einem Taschenrechner und einem Stift auf einem Steuerbescheid zu sehen. Der Zweite Senat entscheidet zu einer Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern gegen den 1995 eingeführten Solidaritätszuschlag, der damals die Kosten der Wiedervereinigung finanzieren sollte. Nach Ansicht der Beschwerdeführer ist die Weitererhebung des Solidaritätszuschlags seit Auslaufen des sogenannten Solidarpakts II im Dezember 2019 verfassungswidrig.

© Sven Hoppe/Sven Hoppe/dpa Das Wort «Solidaritätszuschlag» ist neben einem Taschenrechner und einem Stift auf einem Steuerbescheid zu sehen. Der Zweite Senat entscheidet zu einer Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern gegen den 1995 eingeführten Solidaritätszuschlag, der damals die Kosten der Wiedervereinigung finanzieren sollte. Nach Ansicht der Beschwerdeführer ist die Weitererhebung des Solidaritätszuschlags seit Auslaufen des sogenannten Solidarpakts II im Dezember 2019 verfassungswidrig.

+++ Union und SPD ringen noch um einen gemeinsamen Koalitionsvertrag, da könnte der künftigen Bundesregierung aus Karlsruhe schon die nächste Herausforderung drohen. Das Bundesverfassungsgericht will entscheiden, ob der Solidaritätszuschlag noch verfassungsgemäß ist. Durch die mit der Finanzierung der Wiedervereinigung begründete Abgabe fließen jedes Jahr mehr als zwölf Milliarden Euro in den Bundeshaushalt.

Am Mittwoch entscheidet das Gericht zu der Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern - darunter der ehemalige Fraktionsvorsitzende Christian Dürr und die ehemaligen Finanzstaatssekretäre Florian Toncar und Katja Hessel. Sie hatten geklagt, noch bevor die Liberalen Teil der letzten Ampel-Regierung wurden.

+++ Die neue Bundestagspräsidentin Julia Klöckner räumt ein, dass sich die Gesellschaft in ihrer Breite nicht komplett im neugewählten Parlament widerspiegelt. „Die Gesellschaft ist in ihrer Vielfalt nicht gänzlich abgebildet“, sagte die CDU-Politikerin in den ARD-„Tagesthemen“. „Und dass wir so wenig Frauen haben, das ist nicht nur bedauerlich – ich halte das auch für einen Nachteil bei der Gestaltung von Politik“, fügte Klöckner hinzu. Frauen machen weniger als ein Drittel der 630 Abgeordneten aus. Das ist nochmals etwas weniger als in der vorherigen Legislaturperiode.

+++ Gut einen Monat nach der Bundestagswahl liegt die AfD einer YouGov-Umfrage zufolge nur noch knapp hinter der Union. CDU und CSU kommen in der Sonntagsfrage auf 26 Prozent, die AfD auf 24 Prozent.