Koalition am Ende

Ampel-Aus: Wie geht es jetzt weiter? - Söder bereits im „Wahlkampfmodus“

Johanna Mielich

Online-Redaktion

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7.11.2024, 21:08 Uhr
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hingegen will am 15. Januar die Vertrauensfrage im Bundestag stellen und so eine vorgezogene Neuwahl Ende März herbeiführen.

© Carsten Koall/Carsten Koall/dpa Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hingegen will am 15. Januar die Vertrauensfrage im Bundestag stellen und so eine vorgezogene Neuwahl Ende März herbeiführen.

Die Ampel-Koalition ist nach rund drei Jahren zerbrochen. Die eigentlich für den 28. September kommenden Jahres angesetzte Bundestagswahl soll vorgezogen werden. Der Weg dorthin ist im Grundgesetz genau festgeschrieben. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat bereits angekündigt, am 15. Januar im Bundestag die Vertrauensfrage zu stellen.

Oppositionsführer Friedrich Merz hat andere Vorstellungen als der Kanzler: Er habe klargemacht, die Union sei bereit, über Tagesordnungspunkte oder Gesetze im Bundestag zu sprechen. Aber erst müsse der Bundeskanzler bis spätestens Anfang nächster Woche die Vertrauensfrage stellen. Merz hält dann einen Wahltermin in der zweiten Januar-Hälfte für möglich.

Steinmeier ruft zur Vernunft auf

Nach dem Bruch der Ampel-Koalition redete der Bundespräsident den Akteuren ins Gewissen. "Es ist nicht die Zeit für Taktik und Scharmützel", sagte er auch mit Blick auf die Wahl von Donald Trump zum nächsten Präsidenten der USA. "Es ist die Zeit für Vernunft und Verantwortung."

Er als Bundespräsident werde über die Auflösung des Bundestages zu entscheiden haben. "Aber unser Land braucht stabile Mehrheiten und eine handlungsfähige Regierung. Das wird mein Prüfungsmaßstab sein", sagte Steinmeier.

Wie schaut das Verfahren rechtlich aus?

Nach Artikel 68 kann der Bundeskanzler im Bundestag beantragen, ihm das Vertrauen auszusprechen. Er kann dies – muss es aber nicht – mit einem konkreten Gesetzgebungsvorhaben verknüpfen. Erhält der Kanzler keine Mehrheit, kann er den Bundespräsidenten bitten, den Bundestag aufzulösen. Zuletzt verfuhr Gerhard Schröder (SPD) im Jahr 2005 so.

Dieses Vorgehen ist jedoch umstritten, weil es nicht – wie im Grundgesetz intendiert – darauf abzielt, das Vertrauen ausgesprochen zu bekommen, sondern gerade im Gegenteil, die dafür nötige Mehrheit zu verfehlen. Man spricht daher auch von einer "unechten Vertrauensfrage". Scholz gab in seinem Statement zur Entlassung von Finanzminister Christian Lindner (FDP) bereits den Tenor vor, als er sagte: "Es gibt keine Vertrauensbasis für eine weitere Zusammenarbeit."

Wie wäre der Zeitablauf?

Wenn der Kanzler die Vertrauensfrage im Parlament stellt und keine Mehrheit bekommt, dann wird er im nächsten Schritt den Bundespräsidenten bitten, den Bundestag aufzulösen. Dafür hat dieser nach Artikel 68 maximal 21 Tage Zeit. Er ist nach dem Grundgesetz allerdings nicht verpflichtet, dies zu tun. Macht er es, dann muss gemäß Artikel 39 innerhalb von 60 Tagen ein neuer Bundestag gewählt werden.

2005 war der Zeitablauf so: Am 1. Juli verlor Schröder wie gewünscht die Vertrauensfrage im Bundestag. Am 13. Juli schlug er Bundespräsident Horst Köhler die Auflösung des Bundestages vor, was dieser am 21. Juli tat. Zugleich setzte Köhler eine Neuwahl für den 18. September an. Von der Vertrauensfrage bis zur Neuwahl vergingen als 79 Tage.

Ist die Vorbereitungszeit nicht zu knapp?

Klar ist: Bei so einer kurzfristig angesetzten Neuwahl müssen sich alle Beteiligten sputen. Das gilt zum einen für die Wahlorganisation. Der Bundeswahlausschuss muss über die Zulassung von Parteien für die Wahl entscheiden. Die Wählerverzeichnisse müssen aktualisiert, die Wahlberechtigten benachrichtigt, Briefwahlunterlagen verschickt und die Wahlausschüsse gebildet werden.

Viel Arbeit - aber aus Sicht von Bundeswahlleiterin Ruth Brand wäre ein kurzfristiger Termin kein Problem. Man sehe keine besondere Herausforderung, auch wenn das nun kurzfristig passieren würde, sagte ein Sprecher der Behörde der Deutschen Presse-Agentur. Er verwies darauf, dass dieselben Voraussetzungen wie auch für andere Bundestagswahlen gelten würden. Die Fristen dazu seien alle gesetzlich geregelt.

Söder: "Sind seit heute Morgen im Wahlkampfmodus"

Auch die Parteien müssen bei einem schnellen Wahltermin Gas geben. Zwar sind die Vorbereitungen längst angelaufen und beispielsweise in vielen Wahlkreisen schon Kandidatinnen und Kandidaten nominiert worden. Aber längst noch nicht alle. Daneben müssen Spitzenkandidaten bestimmt, Landeslisten aufgestellt, Wahlprogramme geschrieben, Parteitage abgehalten und Wahlkampagnen organisiert werden.

Die Vorsitzenden von CDU und CSU, Friedrich Merz und Markus Söder, betonen jedoch schon seit längerem, dass ihre Parteien auf einen frühen Termin vorbereitet seien und sofort in den Wahlkampf starten könnten. "Wir sind seit heute Morgen im Wahlkampfmodus", betonte etwa Söder nach Beratungen des CSU-Präsidiums.

"Die Materialien sind komplett fertig", sagt der bayerische Ministerpräsident weiter. Man könne sofort damit anfangen, Plakate zu kleben und Spots zu senden. Mit ihrem neuen Grundsatzprogramm hat die CDU auch schon die Grundlage für ein Wahlprogramm gelegt.

Auch in den anderen Ländern korrigieren die Landesverbände der Parteien gerade ihre Zeitpläne und ziehen Termine vor. Sie sind sich jedoch einig, dass es zu schaffen sein wird, wie eine dpa-Umfrage ergab. "Das kriegen wir schon hin", sagt beispielsweise Brandenburgs BSW-Vorsitzender Robert Crumbach.