Andere Bundesländer transparenter

Ärger um Grundsteuer: Bayern will kein Transparenz-Register für alle - das ist für Sie wichtig

Erik Thieme

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25.10.2024, 05:00 Uhr
Der bayerische Finanzminister Albert Füracker zusammen mit Ministerpräsident Markus Söder.

© IMAGO / Sven Simon / Wolfilser Der bayerische Finanzminister Albert Füracker zusammen mit Ministerpräsident Markus Söder.

In ganz Deutschland wird die Grundsteuer neu berechnet. Das Bundesverfassungsgericht hatte die seit Jahrzehnten nicht mehr angepassten Einheitswerte der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Da die Höhe der Steuern zum Teil massiv zu steigen drohte, machten viele Bürger ihrem Ärger schon weit vor der tatsächlichen Erhöhung Luft.

Viele Eigentümer tappen aber selbst heute, wenige Monate vor Einführung der neuen Werte, nach wie vor im Dunkeln, wie viel Grundsteuer sie ab 2025 bezahlen müssen. Das kritisiert der Bund der Steuerzahler in Bayern (BdSt) und fordert mehr Transparenz.

Andere Bundesländer sind deutlich transparenter

Dass das gut funktioniert, zeigen andere Bundesländer. Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben bereits sogenannte Transparenzregister eingerichtet, anhand derer die Bürger einen genaueren Einblick erhalten können. In diesem Register bieten die Bundesländer eine Übersicht der unterschiedlichen Hebesätze.

Gemeint ist in der Regel der Hebesatz für Grundsteuer B, der die Grundsteuer für bebaute und bebaubare Grundstücke festlegt. In Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwar kein Transparenz-Register. Dafür sind die einzelnen Kommunen dazu verpflichtet, diesen Hebesatz zu veröffentlichen.

Bayern will nur Städte und Kommunen über die Zahlen informieren

In Bayern ist das nicht der Fall. Zwar liegen genauen Zahlen dem Finanzministerium bereits vor, doch eine Veröffentlichung in einem Transparenz-Register wie in anderen Bundesländern ist nicht vorgesehen. Stattdessen will Finanzminister Albert Füracker die Zahlen nur an Städte und Gemeinden übermitteln. Für den Bund der Steuerzahler in Bayern ist das nicht nachvollziehbar.

"Auch für den Freistaat Bayern ist es höchste Zeit, dass die Bürger einsehen können, mit welchen Hebesätzen Aufkommensneutralität gewährleistet wäre", fordert Vizepräsident Klaus Grieshaber. Mit Aufkommensneutralität ist gemeint, dass die Einnahmen jeder Kommune nach der Reform der Grundsteuer ungefähr so hoch sein müssen, wie vor der Reform.

Bayern verteidigt sich - dem BdSt ist das nicht genug

Das ist allerdings nicht die erste Forderung nach einem Transparenz-Register. Der BdSt hatte sich bereits mehrfach an das bayerische Finanzministerium gewendet, bislang offenbar erfolglos.

Das Finanzministerium begründet seine Entscheidung gegen ein Register damit, dass dort Faktoren, die von Entscheidungen der Kommunen abhängig sind, nicht berücksichtigt werden können. So gebe es Abweichungen. Für den Bund der Steuerzahler in Bayern ist das trotzdem der falsche Schritt. Ein Register wäre trotz der Ungenauigkeit ein "wichtiger Schritt in Richtung Offenheit und Klarheit".

Ohne ein solches Register sind Eigentümer in Bayern auf ihre Städte und Kommunen angewiesen. Einige haben ihre Bürger bereits über die Höhe der Grundsteuer ab 2025 informiert. Allgemein einsehbar - wie in vielen anderen Bundesländern - sind die Zahlen aber weiterhin nicht.

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