Bald Online-Teilnahme an Gemeinde- und Stadtratssitzungen in Bayern möglich?
9.2.2021, 16:26 UhrNachdem in immer mehr bayerischen Kommunen über die Präsenzpflicht bei Gemeinde- und Stadtratssitzungen diskutiert wird, will die Koalition in München die Vorschriften schnell ändern. Wie die Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern am Dienstag berichteten, soll ein entsprechender Gesetzesentwurf nun schnellstmöglich bis Anfang April in Kraft gesetzt werden.
Dadurch könnten die Gemeinderäte dann künftig auch per Online-Videokonferenz an den Gremiensitzungen teilnehmen. Bislang ist dies in Bayern verboten.
Mit Corona-Symptomen in Sitzung? Gemeinderat muss in Quarantäne
Die Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Kommunalgesetze soll zunächst bis Ende 2022 gelten. In Baden-Württemberg war die Möglichkeit von Videokonferenzen für Gemeinderäte bereits nach dem ersten Lockdown im Mai 2020 in der Gemeindeordnung verankert worden.
In Bayern müssen Stadträte gemeinsam zusammenkommen
In Bayern müssen bislang die Stadträte gemeinsam zusammenkommen, um rechtswirksam eine Ratssitzung abzuhalten. Die Kommunen hatten während der Pandemie versucht, mit verschiedenen Mitteln das Ansteckungsrisiko zu minimieren. So wurden Sitzungen auch in größere Hallen verlegt oder Diskussionen in die kleineren Ausschüsse verlagert.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte, dass das Thema seit dem zweiten Lockdown Ende 2020 in den Gemeinden noch einmal intensiver diskutiert wurde. In den Landkreisen und den Städten des Freistaats würden Online-Sitzungen aber nach wie vor sehr unterschiedlich bewertet.
Mit dem neuen Gesetz soll den Kommunalpolitikern nun ein neues Angebot gemacht werden - eine Vorgabe gebe es aber nicht. "Selbstverständlich ist es weiterhin das gute Recht eines Gemeinderats zu sagen, nein wir tagen in Vollzahl", betonte der Minister.
Der Zwang zu Präsenzsitzung werde nun zwar reduziert. Der Kern bleibe aber eine echte Sitzung mit dem Bürgermeister im Rathaus. Seine Ratskollegen könnten dann entscheiden, ob sie selbst in den Saal gehen oder von daheim aus per Internet teilnehmen, erläuterte Herrmann.
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