Bars und Kneipen in Bayern dürfen wieder öffnen
8.9.2020, 15:11 UhrDabei sollen für Schankwirtschaften die gleichen Regeln gelten wie für Speisewirtschaften. Es besteht weiterhin Tanzverbot, nur Hintergrundmusik darf gespielt werden und jeder Besuch wird registriert. Außerdem muss in geschlossenen Räumen die Bedienung am Tisch erfolgen. Bei einer 7-Tage-Insidenz von über 50 ist ein Alkoholverbot für Schank- und Gastwirtschaften möglich.
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Doch es gibt auch einen Wermutstropfen: "Discos und Clubs bleiben leider zu", sagte Söder. "Das könnten Infektionsbomben werden." Für die Gastronomie ist dies eine wichtige Nachricht. Viele Lokale hatte die coronabedingte Schließung an den Rande des Ruins gebracht. Allerdings können Gesundheitsämter laut Söder den Ausschank von Alkohol ab 23 Uhr verbieten, wenn die Infektionszahlen in einer Region besonders hoch sind.
Dieser Artikel wurde am 08.9.2020 um 13.51 Uhr aktualisiert.
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