Neuerungen im Freistaat

Weniger Maske, Ende von 2G und 3G: Diese Corona-Regeln gelten ab Sonntag in Bayern

Johanna Mielich

Online-Redaktion

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1.4.2022, 09:39 Uhr
Die Staatsregierung verzichtet darauf, ganz Bayern oder auch nur einzelne Regionen zu Hotspots zu erklären, teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann am Dienstag mit.

© Sven Hoppe/dpa Die Staatsregierung verzichtet darauf, ganz Bayern oder auch nur einzelne Regionen zu Hotspots zu erklären, teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann am Dienstag mit.

Vor allem zu Beginn der Corona-Pandemie rühmte sich Ministerpräsident Markus Söder der oftmals strengeren Regeln in Bayern. Gegen das neue Gesetz der Ampel könnte er nur noch wenig ausrichten - er versucht es aber auch nicht. Die Staatsregierung verzichtet darauf, ganz Bayern oder auch nur einzelne Regionen zu Hotspots zu erklären, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag mitteilte.

Das allerdings wäre die einzige Möglichkeit gewesen, um weiterhin beispielsweise an einer Maskenpflicht in sämtlichen Innenräumen festzuhalten. Über eine bloße Empfehlung dazu geht die Staatsregierung nun aber nicht mehr hinaus. "Wir empfehlen solche Dinge wie Mindestabstand, wie Masken in Innenräumen", sagte Herrmann. Das seien simple Mittel, um sich zu schützen. Man könne es aber nicht mehr verbindlich anordnen.

Diese Corona-Regeln fallen weg

Die neue, nunmehr 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde noch nicht veröffentlicht. Im Bericht aus der Kabinettssitzung am Dienstag wurden folgende Angaben gemacht:

2G, 2G plus und 3G fallen nahezu komplett weg: Von Sonntag, 3. April, an gibt es von der bayerischen Regierung aus fast keine 2G- oder 3G-Zugangsregeln mehr - auch Ungeimpfte haben damit ohne Test wieder Zugang zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens.

Ausnahmen: In Kliniken, Alten- und Pflegeheimen müssen Besucher und Beschäftigte tagesaktuelle beziehungsweise regelmäßige Tests machen. Auch in Schulen und Kitas wird weiter getestet, zunächst bis Ostern - wie es danach weitergeht, soll erst später entschieden werden.

Die Entscheidung, ob am Arbeitsplatz 3G oder eine Maskenpflicht gilt, liegt ab dem 3. April komplett beim Arbeitgeber. Es gibt also auch hier keine Vorgaben der bayerischen Regierung mehr.

FFP2-Maskenpflicht: Eine FFP2-Maskenpflicht gilt von Sonntag an nur noch im öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäusern, in Pflegeheimen, Flüchtlingsunterkünften und ähnlichen "vulnerablen Einrichtungen". Überall sonst entfällt die Maskenpflicht, etwa im Einzelhandel, in Freizeiteinrichtungen aller Art, aber auch in sämtlichen Schulen.

Hygienekonzepte: Die Staatsregierung empfiehlt jedoch weiterhin allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen. Dazu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands und das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen.

Betreiber wie Geschäfte und Dienstleister können ein freiwilliges Hygienekonzept mit Vorgaben erstellen, an die sich ihre Kunden halten müssen. Damit kann man in Bayern weiterhin auf Zugangsbeschränkungen und Maskenpflichten treffen, diese werden aber nicht vom bayerischen Staat festgelegt. Viele Supermärkte haben sich bereits dazu geäußert, ob bei ihnen weiterhin eine Maskenpflicht gelten werde.

Die Staatsregierung folgt mit ihrer Entscheidung den Vorgaben im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz, das die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP in Berlin gegen viele Widerstände durchgesetzt hatten. Nach dem Auslaufen einer Übergangsfrist am 2. April können die Bundesländer nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen strengere Regeln beschließen, nämlich wenn in einer "Gebietskörperschaft" eine gefährlichere Virusvariante auftaucht oder eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten droht. Das ist in Bayern aktuell jedenfalls nicht der Fall, obwohl die Infektionszahlen weiter hoch sind.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte deshalb bereits am Montag erklärt, Bayern solle jedenfalls "auf absehbare Zeit" nicht zum Hotspot erklärt werden - das "schlampige" Gesetz, das die Ampel in Berlin durchgesetzt habe, sei rechtlich so nicht umsetzbar. Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) betonte, "eigentlich" hätte man sich die Maskenpflicht in Innenräumen wenigstens noch für vier Wochen gewünscht. Denn die Pandemie sei noch nicht vorbei.

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