Maskenaffäre
Bericht: Spahn wollte unbrauchbare Masken wohl an Bedürftige und Menschen mit Behinderung verteilen
5.6.2021, 12:20 UhrAm 29. April 2020 beschloss die Bundesregierung die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkauf - zur Eindämmung und Bekämpfung des Coronavirus. Zu einem Zeitpunkt, an dem Deutschland noch nicht viele Masken auf Lager hatte. Eilig wurden deshalb auch vom Bundesgesundheitsministerium zahlreiche Schutzmasken aus China gekauft. Die Volksrepublik exportierte von März bis Ende Dezember 2020 etwa 224 Milliarden Masken ins Ausland, 65 Milliarden davon waren medizinische Masken.
Einige der Masken, die Deutschland damals spontan eingekauft hatte, entsprachen allerdings nur dem chinesischen KN95-Standard. Sie waren in Deutschland nicht zugelassen, da sie kein europäisches CE-Zeichen nachweisen konnten. Um die Qualität und Filterleistung dieser Masken zu prüfen, ließ das Gesundheitsministerium sie am 29. Mai 2020 beim Tüv Nord testen. Wie der Spiegel herausfand aber nur mit abgespecktem Test: In Absprache habe der Tüv demnach nicht nach dem von Behörden neu eingeführten Schnellverfahren getestet, auch eine Temperaturprüfung fand nicht statt.
Interne Papiere, die dem Spiegel vorliegen, sollen nun zeigen, dass das Gesundheitsministerium die Masken dennoch unbedingt unters Volk bringen wollte. Mit Sonderaktionen wären die betroffenen Masken, so der Plan, in den Händen von Hartz-IV-Empfängern, Behinderten oder Obdachlosen gelandet. Ein Vorschlag, der beim SPD-geführten Arbeitsministerium auf Gegenwind stieß.
Nun sollen sich die Ministerien auf einen Kompromiss geeinigt haben: Die Masken könnten schon bald in die neue Notreserve des Bundes wandern und dort auf ihre Vernichtung warten. Denn selbst in der Notreserve dürften sie nur im absoluten Notfall an Bürger verteilt werden.
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