Bis 10. Januar - oder länger? Wie lange der harte Lockdown gelten könnte

Robin Walter

Online-Redaktion

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13.12.2020, 14:49 Uhr
Der harte Lockdown gilt bereits ab Mittwoch deutschlandweit bis zum 10. Januar. Sollte sich das exponentielle Wachstum jedoch nicht eindämmen lassen, so ist mit einer Verlängerung der Maßnahmen zu rechnen.

© Bernd von Jutrczenka, dpa Der harte Lockdown gilt bereits ab Mittwoch deutschlandweit bis zum 10. Januar. Sollte sich das exponentielle Wachstum jedoch nicht eindämmen lassen, so ist mit einer Verlängerung der Maßnahmen zu rechnen.

Die Kanzlerin einigte sich mit den Ministerpräsidenten am Sonntag in Rekordzeit auf strikte Maßnahmen. Nach gerade einmal einer Stunde Diskussion trat die Kanzlerin vor die Kameras und verkündete den Lockdown für die gesamte Bundesrepublik. Ab Mittwoch gelten für ganz Deutschland strenge Maßnahmen. Diese sind zunächst bis zum 10. Januar befristet.


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Ministerpräsident Söder betonte bei der Pressekonferenz, dass die Entscheidung für einen konsequenten Lockdown richtig sei. Bei den Zeitlichen Ausmaßen lassen Merkel und Söder jedoch offen, wie es im Januar weitergehen soll: "Die Regelungen gelten bis zum 10. Januar und solange es noch dauert."

Kanzlerin Merkel beton beim Blick auf die zeitlichen Ausmaße der Lockdown-Regeln vor allem auf den Inzidenzwert, der bundesweit wieder die 50er Marke unterschreiten soll. "Wir leben ja immer weiter unter den pandemischen Bedingungen. Solange wir nicht eine gewisse Herdenimmunität durch das Impfen haben, werden wir immer unter diesen Bedingungen leben. Wie die jeweils ausgestaltet sind, das muss man sehen.", sagte Merkel am Sonntag bei der Pressekonferenz und ließ ebenso offen, ob die Maßnahmen im Januar wieder gelockert werden sollen.


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Einschränkungen zu Gunsten des Infektionsschutz auf Bundesebene sind jeweils auf maximal vier Wochen begrenzt, danach müssen Bund und Länder die Lage neu analysieren und die Maßnahmen dementsprechend anpassen. Sollte das Infektionsgeschehen sich jedoch weiter vergrößern, so können Bund und Länder auch vor Ablauf der vier Wochen über neue Einschränkungen beratschlagen.

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