Bundestagswahl steht an

Brauche ich einen Corona-Nachweis im Wahllokal? Das müssen Sie wissen

19.9.2021, 18:36 Uhr

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Falsch. Die Bundesregierung erklärt, dass bei der Stimmabgabe im Wahllokal weder 3G noch 2G eine Rolle spielen werden.

3G heißt, dass in in bestimmten Innenräumen alle Besucherinnen und Besucher geimpft, genesen oder negativ getestet sein müssen. Bei 2G kommen nur noch Geimpfte und Genesene rein. Genau das gilt für das Wählen aber nicht.

Fakten

"Wählen im Wahllokal ist ohne Corona-Impfung oder -Test möglich", teilt die Bundesregierung über ihren offiziellen Facebook-Kanal mit. Demnach können auch Ungeimpfte und Ungetestete am 26. September vor Ort ihre Stimmen abgeben.

Das geht auch aus Corona-Verordnungen der Länder hervor: Im einwohnerstärksten Bundesland Nordrhein-Westfalen etwa sind bei "öffentlichen Wahlen" keine 3G-Nachweise notwendig. In einem Informationsblatt antwortet die Landeswahlleiterin Berlin auf die Frage "Gilt die 3G-Regel für den Zutritt zum Wahllokal?" mit: "Nein, es besteht lediglich die Pflicht zum Tragen einer Maske."

Auch der Bundeswahlleiter verweist darauf, dass je nach Infektionslage in den einzelnen Bundesländern eine Maskenpflicht (medizinisch oder FFP2) beim Gang zur Urne gelten könne.

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