Bundeskabinett beschließt Grundrente - Einkommen wird geprüft
19.2.2020, 10:39 UhrRund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Renten sollen ab kommendem Jahr Aufschläge auf ihre Bezüge erhalten. Nach monatelangem Streit brachte die Bundesregierung dafür am Mittwoch die geplante Grundrente auf den Weg. Das Bundeskabinett beschloss den entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Profitieren sollen all jene mit mindestens 33 Jahren Beitragsleistungen für Beschäftigung, Erziehung oder Pflege.
Im Startjahr 2021 soll die Grundrente die Steuerzahler 1,3 Milliarden Euro kosten. Bereits im vergangenen Frühjahr hatte Heil Pläne für die Grundrente vorgelegt. Für die Union waren diese aber zu weitgehend. Über Monate stritten und verhandelten die Koalitionspartner über die Pläne. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob es eine Bedürftigkeitsprüfung geben soll. Nun soll zwar nicht geprüft werden, welches Vermögen mögliche Grundrentenbezieher haben. Eine Einkommensprüfung soll aber sicherstellen, dass nur Menschen den Aufschlag erhalten, die ihn auch brauchen.
Streit um die Grundrente: Das sind die Knackpunkte
Den vollen Aufschlag erhält nur, wer als Rentner beim monatlichen Einkommen bei maximal 1250 Euro liegt. Bei Ehepaaren und Lebenspartnern liegt die Grenze bei 1950 Euro. Einkommen über dieser Grenze sollen auf die Grundrente angerechnet werden. Im Gesetzespaket zur Grundrente sind auch Regeln enthalten, die Menschen mit besonders geringem Lohn Altersbezüge über der Grundsicherung bringen sollen.
So soll es einen Freibetrag in der Grundsicherung von maximal 216 Euro für jene geben, die 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, aber besonders wenig verdient haben.
Kommentar zur Grundrente: Das reicht nicht!
Gewerkschaften und Sozialverbände begrüßten, dass die Grundrente nun kommen soll, bezeichneten die Pläne aber als unzureichend. Die Arbeitgeber kritisierten sie als zu wenig zielgenau gegen Altersarmut und zu teuer.
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