Bundestag entscheidet heute über einheitliche Corona-Notbremse

21.4.2021, 09:22 Uhr

Geplant sind etwa Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr, wie aus dem Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes hervorgeht. Ausgenommen von dieser Regel sind demzufolge das Joggen und Spazieren bis Mitternacht, sofern man alleine ist. Die geplante Bundes-Notbremse soll gezogen werden, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt mehr als 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen kommen.


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Der Entwurf sieht zudem vor, dass Schulen auf Fernunterricht umstellen müssen, sobald die Inzidenz in der Region mehr als 165 beträgt. Ladeninhaber dürfen demnach ab einem Schwellenwert von über 150 nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) anbieten. Für Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken und Drogerien gelten diese Einschränkungen nach wie vor nicht. Der Bundesrat will sich am Donnerstag mit dem Gesetz befassen, nach der anschließenden Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten soll es möglichst bald in Kraft treten.

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