Regelsätze steigen

Bürgergeld, Mindestlohn und Pflege: Wer 2024 mehr Geld bekommt

Saskia Muhs

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26.10.2023, 06:00 Uhr

Ab dem ersten Januar steigen die Regelsätze für Sozialhilfe und Bürgergeld, für pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen, sowie die Beiträge von Mindestlohn und so manche Erwerbsminderungsrente. Wir haben die Geld-Änderungen für 2024 zusammengefasst.

Bürgergeld steigt um 12 Prozent

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat außerdem eine Erhöhung des Bürgergelds angekündigt. Alleinstehende Erwachsene erhalten ab dem 1. Januar 2024 563 Euro im Monat – 61 Euro mehr als bisher. Paare und Bedarfsgemeinschaften können sich je Partner über 55 Euro mehr im Geldbeutel freuen, für Kinder gibt es einen Zuschlag zwischen 39 und 51 Euro – je nach Alter und Regelbedarfstufe. Die Bedarfe werden nun nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst. Die Regelbedarfsstufen und somit auch die Erhöhungen gelten neben dem Bürgergeld beispielsweise auch für die Asylbewerberleistungen.

Prämie und bis 150 Euro extra

Bürgergeldempfänger, die eine Weiterbildung machen, die zu einer beruflichen Qualifikation führt, bekommen 150 Euro Bildungsgeld im Monat. Wer sich weiterbildet und das länger als acht Wochen, bekommt auch ohne abgeschlossene Qualifikation monatlich 75 Euro mehr. Wer seine Zwischen- und Abschlussprüfungen erfolgreich absolviert hat, kann eine Prämie von der Arbeitsagentur bekommen.

Unterstützung für Schulbedarf

Die Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf erhöht sich – im gleichen Maße wie das Bürgergeld – um gut zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Stifte, Taschenrechner, Lineale, Hefte oder Mappen. Neben dem Geld für Schulmaterialien, das zweimal jährlich pauschal gezahlt wird, gibt es aus dem Bildungs- und Teilhabepaket auch finanzielle Unterstützung für Nachhilfe, Schülerbeförderung, Mittagessen in der Schule oder Kultur und Sport.

Mindestlohn steigt in zwei Stufen

Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn voraussichtlich auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Ein Jahr später dann auf 12,82 Euro. Die Mindestlohnkommission hat diese Erhöhung vorgeschlagen. Bundesarbeitsminister Heil kündigte an, die Empfehlung umzusetzen. Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12 Euro pro Stunde. 2020 lag er noch bei 9,35 Euro. Minijobber profitieren doppelt vom neuen Mindestlohn, denn auch die monatliche Entgeltgrenze steigt 2024 dadurch. Statt wie bislang 520 Euro dürfen Minijobber nun 538 Euro zu verdienen, ohne Abzüge.

Mehr Erwerbsminderungsrente – aber nicht für alle

Einen pauschalen Zuschlag zur Rente bekommen laut der Deutschen Rentenversicherung alle die, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Grundlage für die Berechnung des Zuschlags sind die persönlichen Entgeltpunkte, die der am 30. Juni 2024 beanspruchten Rente. Begann die Rente in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent.

Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent. Eine Rente in Höhe von 1.000 Euro würde sich im ersten Fall demnach um 75 Euro auf 1.075 Euro erhöhen. Die Erhöhung der Rente erfolgt zum 1. Juli 2024.

Mehr Geld für Pflege

Um die häusliche Pflege zu stärken, werden das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht. Ein Jahr später, also 2025, wird das Pflegegeld um weitere 4,5 Prozent erhöht. Das kündigte das Bundesgesundheitsministerium im Mai im Rahmen der großen Pflegereform an.

Außerdem wird der Zuschuss zu den Heimkosten erhöht: Im ersten Jahr steigt er von bisher fünf auf 15 Prozent, im zweiten Jahr wird er von 25 auf 30 Prozent und im dritten Jahr von 45 auf 50 Prozent angehoben. Ab dem vierten Jahr dann von 70 auf 75 Prozent. Zudem steht das Pflegeunterstützungsgeld für berufstätige pflegende Angehörige ab Januar dann jährlich zur Verfügung – nicht einmalig pro Pflegefall wie bislang.

Weniger Umweltprämie

Ab Januar 2024 werden nur noch neu gekaufte Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von unter 45.000 Euro gefördert – und zwar mit 3.000 Euro vom Staat und weiteren 1.500 Euro vom Hersteller. Auch für junge Gebrauchte gibt es im kommenden Jahr weniger Zuschüsse: dann nur noch 2.400 Euro vom Staat und 1.200 Euro vom Hersteller. Für geleaste E-Autos mit einer Leasinglaufzeit ab 24 Monaten gelten die gleichen Fördersätze wie bei Neuwagen, bei einer Leasinglaufzeit zwischen 12 und 23 Monaten sind es noch 1.500 Euro vom Staat und 750 Euro vom Hersteller.

Steuern 2024

Laut Bundesfinanzministerium steigt der Grundfreibetrag 2024 um weitere 696 Euro auf dann 11.604 Euro. Der Kinderfreibetrag wird ab Januar um weitere 360 Euro auf 9.312 Euro angehoben.