Corona-Bonus, Mindestlohn und WhatsApp: Diese Dinge ändern sich im Mai

25.4.2021, 06:00 Uhr
Zum neuen Jahr hat WhatsApp seine AGB aktualisiert, die zum 15. Mai 2021 verpflichtend in Kraft treten. Mit der Zustimmung erlaubt der Nutzer nun, dass bestimmte Daten auch mit Facebook Unternehmen und Facebook Dienstleistern geteilt werden können. Wer den neuen AGBs bis zum Fristende noch nicht zugestimmt hat, dessen Konto wird auf "inaktiv" gestellt. Nachrichten und Anrufe kann man dann zwar noch empfangen, jedoch nicht mehr lesen. Die Nutzer können auch keine (Sprach-)Nachrichten mehr verschicken. Direkt gelöscht werden die Konten der Nutzer aber nicht. Die Nutzer können die aktualisierten Bedingungen und Datenschutzrichtlinien auch nach dem 15. Mai noch akzeptieren - die Funktionalität der App ist dann aber eingeschränkt. 
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Neue WhatsApp-AGB

Zum neuen Jahr hat WhatsApp seine AGB aktualisiert, die zum 15. Mai 2021 verpflichtend in Kraft treten. Mit der Zustimmung erlaubt der Nutzer nun, dass bestimmte Daten auch mit Facebook Unternehmen und Facebook Dienstleistern geteilt werden können. Wer den neuen AGBs bis zum Fristende noch nicht zugestimmt hat, dessen Konto wird auf "inaktiv" gestellt. Nachrichten und Anrufe kann man dann zwar noch empfangen, jedoch nicht mehr lesen. Die Nutzer können auch keine (Sprach-)Nachrichten mehr verschicken. Direkt gelöscht werden die Konten der Nutzer aber nicht. Die Nutzer können die aktualisierten Bedingungen und Datenschutzrichtlinien auch nach dem 15. Mai noch akzeptieren - die Funktionalität der App ist dann aber eingeschränkt.  © Yui Mok, NZ

Ab dem 21. Mai 2021 soll das Spielzeug für Kinder gesundheitlich noch weniger schädlich gemacht werden - durch einen neuen Grenzwert. Die Spielzeugrichtlinie regelt die Migrationsgrenzwerte für Aluminium und Formaldehyd, die dann nur noch zu geringen Mengen für die Verarbeitung und Produktion von Spielsachen verwendet werden dürfen. Die niedrigeren Grenzwerte gelten dann auch für importiertes Spielzeug aus Fernost.
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Spielzeug: Neuer Grenzwert für Formaldehyd

Ab dem 21. Mai 2021 soll das Spielzeug für Kinder gesundheitlich noch weniger schädlich gemacht werden - durch einen neuen Grenzwert. Die Spielzeugrichtlinie regelt die Migrationsgrenzwerte für Aluminium und Formaldehyd, die dann nur noch zu geringen Mengen für die Verarbeitung und Produktion von Spielsachen verwendet werden dürfen. Die niedrigeren Grenzwerte gelten dann auch für importiertes Spielzeug aus Fernost. © Uwe Anspach, dpa

Wer Kindergeld bezieht, wird im Mai, kurz nach Auszahlung des Kindergelds, weitere 150 Euro pro Kind erhalten. Der Kinderbonus wird in der Regel automatisch von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt. Wurde ein Kind erst im Jahr 2021 geboren und für das Baby bislang weder Kindergeld noch Kinderbonus festgesetzt und ausgezahlt, genügt der Antrag auf Kindergeld.
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Auszahlung von Corona Kinder-Bonus

Wer Kindergeld bezieht, wird im Mai, kurz nach Auszahlung des Kindergelds, weitere 150 Euro pro Kind erhalten. Der Kinderbonus wird in der Regel automatisch von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt. Wurde ein Kind erst im Jahr 2021 geboren und für das Baby bislang weder Kindergeld noch Kinderbonus festgesetzt und ausgezahlt, genügt der Antrag auf Kindergeld. © imago images/Eibner

Ab Mai wir erstmals das Reisen mit Impfnachweis getestet. Eine App soll Fluggesellschaften offenlegen, ob ein Passagier geimpft ist und den Flug antreten darf. Auch Unterlagen über negative Corona-Tests werden in der App gespeichert und kommen zum Einsatz.
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IATA Travel Pass

Ab Mai wir erstmals das Reisen mit Impfnachweis getestet. Eine App soll Fluggesellschaften offenlegen, ob ein Passagier geimpft ist und den Flug antreten darf. Auch Unterlagen über negative Corona-Tests werden in der App gespeichert und kommen zum Einsatz. © imago images/MiS, NNZ

Ab 1. Mai 2021 müssen Anbieter und Betreiber im Internet Kinder und Jugendliche besser vor unpassenden Inhalten, sexueller Anmache, Kostenfallen und Mobbing schützen. Außerdem dient das Update der bisherigen Regelungen der Orientierung: Eltern, Fachkräfte und Jugendliche können durch neu eingeführte, einheitliche Alterskennzeichen die Inhalte im Internet besser einschätzen. Die Durchsetzung der Regelungen ist nicht nur national geplant, sondern soll auch gegenüber ausländischen Anbietern zur Geltung kommen.
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Änderungen im Jugendschutzgesetz

Ab 1. Mai 2021 müssen Anbieter und Betreiber im Internet Kinder und Jugendliche besser vor unpassenden Inhalten, sexueller Anmache, Kostenfallen und Mobbing schützen. Außerdem dient das Update der bisherigen Regelungen der Orientierung: Eltern, Fachkräfte und Jugendliche können durch neu eingeführte, einheitliche Alterskennzeichen die Inhalte im Internet besser einschätzen. Die Durchsetzung der Regelungen ist nicht nur national geplant, sondern soll auch gegenüber ausländischen Anbietern zur Geltung kommen. © Christoph Strotmann, dpa

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