Corona-Krise: Milliardenhilfe für Kliniken und Praxen
23.3.2020, 18:29 UhrKliniken und Arztpraxen in Deutschland sollen mit Milliardenhilfen vor Finanznöten wegen der besonderen Belastungen in der Corona-Krise bewahrt werden. Das Bundeskabinett brachte am Montag ein Gesetzespaket von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg, das Mehrkosten und Einnahmeausfälle auffangen soll. Für den Ausbau der Intensivbetten für schwer kranke Corona-Patienten soll es Bonuszahlungen geben. Daneben soll der Bund bei künftigen Epidemien "von nationaler Tragweite" befristet zusätzliche Kompetenzen bekommen, um beim Krisenmanagement schneller reagieren zu können.
Corona-Krise: Bundesregierung kündigt riesiges Notpaket an
Spahn sprach von einem Rettungsschirm für die Kliniken, der je nach Lage bis zu zehn Milliarden Euro umfassen könnte - bei regulären Ausgaben für die Krankenhäuser von jährlich 80 Milliarden Euro. So soll es für jedes nun frei gehaltene Bett pauschal 560 Euro pro Tag geben. Für jede neue intensivmedizinische Behandlungseinheit mit künstlicher Beatmung sollen Kliniken 50.000 Euro Bonus bekommen. Um Mehrkosten etwa bei Schutzausrüstung aufzufangen, soll es - für die Zeit von April bis Ende Juni - außerdem einen Zuschlag von 50 Euro je Patient geben. Dieser soll auch erhöht oder verlängert werden können.
Hintergrund ist, dass die Krankenhäuser planbare Operationen und Neuaufnahmen wenn medizinisch vertretbar vorerst aussetzen sollen. Dies soll Kapazitäten freimachen, um für viele Corona-Patienten mit schwereren Krankheitsverläufen vorbereitet zu sein. Außerdem soll die Zahl von bisher 28.000 Intensivbetten verdoppelt werden. Der Bund kalkuliert allein als Ausgleich für die Verschiebung planbarer Eingriffe mit Mehrausgaben von rund 2,8 Milliarden Euro. Die Pläne waren nach massiver Kritik an ersten Entwürfen nachgebessert worden.
Meldepflicht für Fahrgäste
Auch als Konsequenz aus der aktuellen Krise brachte das Kabinett zudem Neuregelungen für schnellere Entscheidungen in "epidemischen Lagen von nationaler Tragweite" auf den Weg - also dann, wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Pandemie ausruft oder eine bundesländerübergreifende Ausbreitung einer bedrohlichen Krankheit droht. Dann soll das Bundesgesundheitsministerium bestimmte Vorkehrungen direkt verordnen können - etwa Meldepflichten für Fahrgäste im grenzüberschreitenden Bahn- und Busverkehr oder Maßnahmen zum Beschaffen von Arzneimitteln und Schutzausrüstung.
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Spahn betonte, alle Zuständigkeiten von Ländern und Kommunen im Infektionsschutz blieben erhalten. Bundestag oder Bundesrat sollen zudem verlangen können, dass die Feststellung einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" wieder aufgehoben wird.
Fieberambulanzen erhalten Geld
Zum Paket gehört auch Unterstützung für Praxen. Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, zu denen jetzt kaum Patienten kommen, sollen bei größeren Umsatzausfällen Ausgleichszahlungen bekommen. Geld gibt es auch für die Einrichtung zentraler Fieberambulanzen, damit Patienten mit Verdacht auf das Coronavirus nicht direkt in Praxen gehen. Generell soll es nicht auf das Bafög angerechnet werden, wenn zum Beispiel Medizinstudierende nun in Krankenhäusern mitarbeiten. Beide Gesetze sollen noch in dieser Woche abschließend in Bundestag und Bundesrat beraten werden.
Mit Blick auf Materialnachschub stellte Spahn weitere kleinere und größere Lieferungen an Schutzausrüstung wie Masken in Aussicht. Diese sollten gleich weiterverteilt und nicht erst gesammelt werden. Bei Tests gebe es eine Kapazität von bis zu 200.000 in der Woche. Hier gebe es Engpässe nicht bei den Tests als solchen, sondern eher bei der Ausstattung der Labore mit Zubehör und Reaktionsstoffen.
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