Corona-Lockerungen in Kultur und Gastro: Das sind die aktuellen Regeln für Bayern

4.6.2021, 14:30 Uhr
Kontaktbeschränkungen werden erheblich erleichtert: Bei einer Inzidenz unter 100 dürfen sich 10 Personen aus drei Haushalten treffen, liegt der Inzidenzwert unter 50 dürfen sich 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen.
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Kontaktbeschränkungen

Kontaktbeschränkungen werden erheblich erleichtert: Bei einer Inzidenz unter 100 dürfen sich 10 Personen aus drei Haushalten treffen, liegt der Inzidenzwert unter 50 dürfen sich 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. © Roland Fengler, NNZ

Für private Feiern wie Geburtstage oder Hochzeiten gibt es ebenfalls Lockerungen. Bei einem Inzidenzwert zwischen 100 und 50: 50 Menschen im Außenbereich, 25 Menschen im Innenbereich. Bei einem Inzidenzwert unter 50: 100 Menschen im Außenbereich, 50 Innen. Genesene und Geimpfte zählen nicht dazu. Eine Feier in einem Lokal muss um 24 Uhr enden, im privaten Bereich gibt es keine Sperrstunde. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 brauchen nicht Geimpfte oder Genesene allerdings einen negativen Test.
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Privatfeiern

Für private Feiern wie Geburtstage oder Hochzeiten gibt es ebenfalls Lockerungen. Bei einem Inzidenzwert zwischen 100 und 50: 50 Menschen im Außenbereich, 25 Menschen im Innenbereich. Bei einem Inzidenzwert unter 50: 100 Menschen im Außenbereich, 50 Innen. Genesene und Geimpfte zählen nicht dazu. Eine Feier in einem Lokal muss um 24 Uhr enden, im privaten Bereich gibt es keine Sperrstunde. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 brauchen nicht Geimpfte oder Genesene allerdings einen negativen Test. © Uwe Anspach, dpa

Nun gibt es noch mehr Perspektive für die Gastronomie: Speisegaststätten dürfen bei einer Inzidenz von unter 100 auch den Innenbereich öffnen. Außerdem dürfen Restaurants bis 24 Uhr öffnen. Die Testverpflichtung bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibt weiterhin bestehen. Clubs, Schankbetriebe und Diskotheken müssen hingegen weiterhin geschlossen bleiben.
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Innengastronomie

Nun gibt es noch mehr Perspektive für die Gastronomie: Speisegaststätten dürfen bei einer Inzidenz von unter 100 auch den Innenbereich öffnen. Außerdem dürfen Restaurants bis 24 Uhr öffnen. Die Testverpflichtung bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibt weiterhin bestehen. Clubs, Schankbetriebe und Diskotheken müssen hingegen weiterhin geschlossen bleiben. © Christophe Gateau, dpa

Freizeiteinrichtungen wie Thermen, Freizeitparks etc. dürfen ab einem Inzidenzwert unter 100 wieder öffnen. Im Außenbereich muss keine Maske getragen werden. Im Innenbereich besteht Maskenpflicht.
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Freizeiteinrichtungen

Freizeiteinrichtungen wie Thermen, Freizeitparks etc. dürfen ab einem Inzidenzwert unter 100 wieder öffnen. Im Außenbereich muss keine Maske getragen werden. Im Innenbereich besteht Maskenpflicht. © Michael Matejka, NNZ

Weitere Lockerungen für den Einzelhandel: "Click and Meet" entfällt ab Montag bei einer Inzidenz unter 100. Bisher lag der Grenzwert bei 50 für eine normale Öffnung des Einzelhandels.
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Einzelhandel

Weitere Lockerungen für den Einzelhandel: "Click and Meet" entfällt ab Montag bei einer Inzidenz unter 100. Bisher lag der Grenzwert bei 50 für eine normale Öffnung des Einzelhandels. © Eduard Weigert, NN

Veranstaltungen im Kulturbereich unter freiem Himmel sind mit bis zu 500 Gästen möglich. Bei einer Inzidenz über 50 mit Testpflicht. Maskenpflicht und fester Sitzplatz sind weitere Voraussetzungen. Kinos und Theater konnten schon bei einer Inzidenz von unter 100 öffnen.
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Kultur

Veranstaltungen im Kulturbereich unter freiem Himmel sind mit bis zu 500 Gästen möglich. Bei einer Inzidenz über 50 mit Testpflicht. Maskenpflicht und fester Sitzplatz sind weitere Voraussetzungen. Kinos und Theater konnten schon bei einer Inzidenz von unter 100 öffnen. © Jens Kalaene, dpa

Bis zum 21. Juni gilt die Regelung in den Schulen: Bei einer Inzidenz unter 50 Präsenzunterricht und bei einer Inzidenz zwischen 50 und 165 Wechselunterricht. Ab 21. Juni gilt dann: Bei einer Inzidenz unter 100 ist Präsenzunterricht möglich, darüber Wechsel- oder Distanzunterricht. Unterricht findet weiter mit Maske statt, außer beim Schulsport, dort gilt dann eine Befreiung von der Maskenpflicht, auch im Innenbereich.
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Schulen

Bis zum 21. Juni gilt die Regelung in den Schulen: Bei einer Inzidenz unter 50 Präsenzunterricht und bei einer Inzidenz zwischen 50 und 165 Wechselunterricht. Ab 21. Juni gilt dann: Bei einer Inzidenz unter 100 ist Präsenzunterricht möglich, darüber Wechsel- oder Distanzunterricht. Unterricht findet weiter mit Maske statt, außer beim Schulsport, dort gilt dann eine Befreiung von der Maskenpflicht, auch im Innenbereich. © Patrick Shaw

Präsenzveranstaltungen bei Hochschulen   sind möglich, mit Masken und Testpflicht und abhängig von der Größe der Vorlesungsräumlichkeiten. Auch berufliche Schulen, z. B. Berufsfachschulen, dürfen wieder in den Präsenzunterricht gehen bei einer Inzidenz unter 100.
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Hochschulen und Universitäten

Präsenzveranstaltungen bei Hochschulen sind möglich, mit Masken und Testpflicht und abhängig von der Größe der Vorlesungsräumlichkeiten. Auch berufliche Schulen, z. B. Berufsfachschulen, dürfen wieder in den Präsenzunterricht gehen bei einer Inzidenz unter 100. © Bernd von Jutrczenka, dpa

Weiterhin gilt - das hatte das Kabinett bereits Anfang Mai entschieden - dass bei einer Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Hotels und Campingplätze ab dem 21. Mai wieder öffnen können. Bei einer Inzidenz unter 50 muss nur noch bei Ankunft einen Testnachweis vorgelegt werden. Außerdem wurde die Regelung abgeschafft, dass Personen aus zwei verschiedenen Hausständen kein Zimmer buchen konnten.
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Urlaub

Weiterhin gilt - das hatte das Kabinett bereits Anfang Mai entschieden - dass bei einer Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Hotels und Campingplätze ab dem 21. Mai wieder öffnen können. Bei einer Inzidenz unter 50 muss nur noch bei Ankunft einen Testnachweis vorgelegt werden. Außerdem wurde die Regelung abgeschafft, dass Personen aus zwei verschiedenen Hausständen kein Zimmer buchen konnten. © U. Wiesmeier / Tiroler Zugspitzarena

Bei dem EM-Spiel Deutschland - Frankreich in München am 15. Juni werden bis zu 14.000 Menschen zugelassen. Alle Zuschauer müssen getestet, geimpft oder genesen sein und Maske tragen. Die Zu- und Abgänge in die Allianzarena müssen fest geregelt sein. Für alle Spiele in München gilt: Das Stadion wird maximal zu 20 Prozent ausgelastet sein.
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Zuschauer bei EM-Spielen in München

Bei dem EM-Spiel Deutschland - Frankreich in München am 15. Juni werden bis zu 14.000 Menschen zugelassen. Alle Zuschauer müssen getestet, geimpft oder genesen sein und Maske tragen. Die Zu- und Abgänge in die Allianzarena müssen fest geregelt sein. Für alle Spiele in München gilt: Das Stadion wird maximal zu 20 Prozent ausgelastet sein. © Peter Kneffel, dpa

Die StiKo empfiehlt in einem Entwurf, der jetzt in die Länderanhörung geht, eine Impfung für chronisch kranke Kinder. Dies geschieht nur nach Absprache mit dem behandelnden Arzt. Gesundheitsminister Holetschek hält diese Empfehlung für sinnvoll, die Impfung von Kindern und Jugendlichen bei den behandelnden Ärzten anzusiedeln.
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Impfungen für Kinder und Jugendliche

Die StiKo empfiehlt in einem Entwurf, der jetzt in die Länderanhörung geht, eine Impfung für chronisch kranke Kinder. Dies geschieht nur nach Absprache mit dem behandelnden Arzt. Gesundheitsminister Holetschek hält diese Empfehlung für sinnvoll, die Impfung von Kindern und Jugendlichen bei den behandelnden Ärzten anzusiedeln. © imago images/Jochen Tack, NN

In Bayern dürfen Fitnessstudios ab dem 21. Mai in jenen Kreisen und kreisfreien Städten öffnen, in denen die 7-Tages-Inzidenz stabil unter 100 liegt. Es gibt aber einige Bedingungen. So ist ein negativer Test notwendig und der Abstand muss im Fitnessstudio eingehalten werden. Es herrscht zudem FFP2-Maskenpflicht - außer beim Sport selbst. Die Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50.
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Fitnessstudios

In Bayern dürfen Fitnessstudios ab dem 21. Mai in jenen Kreisen und kreisfreien Städten öffnen, in denen die 7-Tages-Inzidenz stabil unter 100 liegt. Es gibt aber einige Bedingungen. So ist ein negativer Test notwendig und der Abstand muss im Fitnessstudio eingehalten werden. Es herrscht zudem FFP2-Maskenpflicht - außer beim Sport selbst. Die Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50. © Bodo Schackow, dpa

Ab ins Freibad. Aber Achtung! Die Freibäder sind ab dem 21. Mai nur dort geöffnet, wo die 7-Tages-Inzidenz die 100 nicht übersteigt. Pro einem Quadratmeter ist auch nur ein Badegast erlaubt. Der Besucher braucht zudem einen Termin und einen negativen Corona-Test. Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50.
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Freibad

Ab ins Freibad. Aber Achtung! Die Freibäder sind ab dem 21. Mai nur dort geöffnet, wo die 7-Tages-Inzidenz die 100 nicht übersteigt. Pro einem Quadratmeter ist auch nur ein Badegast erlaubt. Der Besucher braucht zudem einen Termin und einen negativen Corona-Test. Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50. © Tobias Tschapka

Solche Bilder, unser Foto zeigt den Altmühlfrankenlauf 2018 in Treuchtlingen, wird es auch in den kommenden Wochen wohl nicht geben. Aber es gibt im sportlichen Bereich kleine Lockerungen. Liegt die 7-Tages-Inzidenz stabil unter 100 sind ab dem 21. Mai Sportveranstaltungen im Freien (hierzu zählen auch Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen) mit bis zu 250 Zuschauern möglich. Es besteht jedoch Testpflicht und den Zuschauern werden feste Sitze zugewiesen.
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Sport

Solche Bilder, unser Foto zeigt den Altmühlfrankenlauf 2018 in Treuchtlingen, wird es auch in den kommenden Wochen wohl nicht geben. Aber es gibt im sportlichen Bereich kleine Lockerungen. Liegt die 7-Tages-Inzidenz stabil unter 100 sind ab dem 21. Mai Sportveranstaltungen im Freien (hierzu zählen auch Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen) mit bis zu 250 Zuschauern möglich. Es besteht jedoch Testpflicht und den Zuschauern werden feste Sitze zugewiesen. © NN

Dass Händler in der Nürnberg Messe ihre Waren und Dienstleistungen präsentierten, ist schon einige Monate her. Momentan ist in der Messe das Nürnberger Impfzentrum untergebracht. Es gibt jedoch einen Lichtblick für die Branche. Am 18. Mai beschloss Bayerns Kabinett, dass bei einer anhaltend günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens der Messebetrieb spätestens zum 1. September 2021 wieder aufgenommen werden könnte. Da die Organisation von Messen zeitlich aufwendig ist, stellte die Politik schon jetzt mögliche Lockerungen in Aussicht. Und es wird...
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Messen

Dass Händler in der Nürnberg Messe ihre Waren und Dienstleistungen präsentierten, ist schon einige Monate her. Momentan ist in der Messe das Nürnberger Impfzentrum untergebracht. Es gibt jedoch einen Lichtblick für die Branche. Am 18. Mai beschloss Bayerns Kabinett, dass bei einer anhaltend günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens der Messebetrieb spätestens zum 1. September 2021 wieder aufgenommen werden könnte. Da die Organisation von Messen zeitlich aufwendig ist, stellte die Politik schon jetzt mögliche Lockerungen in Aussicht. Und es wird... © Roland Fengler

... bereits im Juli einen ersten Messe-Test geben. Um das komplexe Hygienekonzept zu erproben, soll die Messe TrendSet vom 10. bis 12. Juli 2021 stattfinden. Laut TrendSet zeigen dort Branchenführer, Nischenanbieter und Newcomer Trendprodukte aus der Interior & Lifestyle Welt.
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Pilot-Messe

... bereits im Juli einen ersten Messe-Test geben. Um das komplexe Hygienekonzept zu erproben, soll die Messe TrendSet vom 10. bis 12. Juli 2021 stattfinden. Laut TrendSet zeigen dort Branchenführer, Nischenanbieter und Newcomer Trendprodukte aus der Interior & Lifestyle Welt. © Benjamin Mengelle via www.imago-images.de

Bei der Kabinettssitzung Anfang Mai wurde bereits beschlossen, Geimpfte und Genesene gleichzustellen. Für diese Personen soll künftig keine Quarantäne- oder Testpflicht mehr bestehen. Eine Ausnahme gilt weiterhin für den Besuch in Alten- und Pflegeheimen. Hier braucht jeder einen Test.
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Genesene

Bei der Kabinettssitzung Anfang Mai wurde bereits beschlossen, Geimpfte und Genesene gleichzustellen. Für diese Personen soll künftig keine Quarantäne- oder Testpflicht mehr bestehen. Eine Ausnahme gilt weiterhin für den Besuch in Alten- und Pflegeheimen. Hier braucht jeder einen Test. © imago images/photothek/Ute Grabowsky

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