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Corona in Bayern: Welche Regeln gelten aktuell?

1.3.2023, 08:55 Uhr
Die Maskenpflicht ist Geschichte - zumindest in weiten Teilen des öffentlichen Lebens.

© Boris Roessler, dpa Die Maskenpflicht ist Geschichte - zumindest in weiten Teilen des öffentlichen Lebens.

Die 17. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde allerdings zum 1. März aufgehoben, es gibt keine Nachfolge-Verordnung. Das liegt daran, dass die wenigen verbleibenden bayerischen Sonderregelungen entfallen. Beispielsweise gab es Ausnahmen zu Testpflichten, die es seit dem 1. März aber nicht mehr gibt.

Deshalb wird auch dieser Artikel nicht mehr aktualisiert. Informationen zu deutschlandweit geltenden Vorgaben finden Sie hier.

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