Kabinettssitzung
Deutliche Verschärfung: Diese Corona-Regeln gelten jetzt im Supermarkt und in Geschäften
3.12.2021, 12:41 UhrAuch im Einzelhandel gilt künftig die 2G-Regelung, das hat der Bund-Länder-Gipfel am Donnerstag beschlossen. Bis auf Supermärkte und "Geschäfte des täglichen Bedarfs" - so die Formulierung - haben nun nur noch Kunden mit einem Impf- oder Genesenen-Nachweis Zutritt.
2G-Regel beim Einkaufen: Diese Geschäfte sind ausgenommen
• Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung
• Getränkemärkte
• Reformhäuser
• Babyfachmärkte
• Apotheken
• Sanitätshäuser
• Drogerien
• Optiker
• Hörakustiker
• Tankstellen
• Stellen des Zeitungsverkaufs
• Buchhandlungen,
• Blumenfachgeschäfte
• Tierbedarfsmärkte
• Futtermittelmärkte
• Bau- und Gartenmärkte (auch der Weihnachtsbaumverkauf)
• Großhandel
Diese Ausnahmen wurden konkret genannt, auch ähnliche Geschäfte könnten aber ausgenommen werden. Relevant ist, wie die genaue Formulierung in der 15. Bayerischen Infektionsschutzordnung lauten wird, die bis Samstag angepasst werden soll.
Um den Geschäften Zeit zur Vorbereitung zu geben, gelten diese Bestimmungen erst ab Mittwoch, 8. Dezember. Weiterhin bleibt die FFP2-Maskenpflicht bestehen und es ist nur noch ein Kunde pro zehn Quadratmeter zugelassen. In Hotspot-Landkreisen darf im Handel nur ein Kunde auf 20 Quadratmeter kommen.