Corona

Ab diesem Datum brauchen Sie drei Impfungen, um vollständig geimpft zu sein

18.5.2022, 14:34 Uhr
Ab Herbst sind im Impfpass drei Stempel nötig, um als vollständig geimpft zu gelten.

© Hans-Joachim Winckler, NN Ab Herbst sind im Impfpass drei Stempel nötig, um als vollständig geimpft zu gelten.

Vollständig geimpft mit zwei Impfungen, einer einer Impfung bei Genesung oder nur noch mit Booster? Die Regelung zum Impfstatus sorgt für viele Fragezeichen in den Köpfen der Deutschen.

Seit dem 23. August 2021 braucht es in Deutschland einen Impfnachweis, Genesenennachweis oder negativen Coronatest, um bestimmte Dinge tun zu können (3G-Regel). Zu Beginn des Jahres galt gilt vielerorts sogar die 2G-Regel oder 2G plus - ohne Impf- oder Genesungsnachweis kam man nicht hinein. Die konkreten Maßnahmen können sich Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Die Regelung in Bayern finden Sie hier.

Wann man als vollständig geimpft oder genesen gilt, wird für ganz Deutschland in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung beschrieben. Diese wurde zuletzt am 18. März 2022 geändert. Bereits enthalten sind strengere Regeln für den Status "vollständig geimpft", die ab dem Herbst 2022 greifen sollen.

Ab wann gilt man in Deutschland als vollständig geimpft?

Ab dem 15. Tag nach der letzten nötigen Impfung gegen Corona gilt man als vollständig geimpft, solange man keine Corona-Symptome zeigt und keine aktuelle Infektion nachgewiesen wurde. Nötig sind derzeit zwei Impfungen mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff. Ab dem 1. Oktober 2022 müssen es dann drei Impfungen sein - und die dritte muss mindestens drei Monate nach der zweiten erfolgt sein. Ohne Boosterimpfung gilt man dann also nicht mehr als vollständig geimpft.

Eine Ausnahme gibt es aber doch, sowohl jetzt als auch im Herbst: Eine Corona-Erkrankung kann eine der Impfungen ersetzen. Dafür braucht man entweder einen Antikörpertest, der eine Infektion vor der ersten Impfung nachweist. Oder einen positiven PCR-Test, mit dem eine Ansteckung nachgewiesen wird. Hier ist es laut Infektionsschutzgesetz egal, ob vor der ersten Impfung oder danach. Soll der PCR-Test allerdings die letzte nötige Impfung ersetzen, muss er mindestens 28 Tage alt sein.

Wird man erst krank und dann geimpft, erhält man also aktuell direkt den 2G-Status. Andersherum muss man vier Wochen warten. Ein Antikörpertest bringt nur Vorteile, wenn er eine Infektion vor der ersten Impfung bestätigt. Schnelltests werden als Erkrankungsnachweis nicht akzeptiert, wenn es um den Status "vollständig geimpft" geht.

Wie lange gilt man als genesen?

Auch den Genesenenstatus hat man nur, solange man keine Corona-Symptome zeigt und keine aktuelle Infektion nachgewiesen wurde. Zudem braucht man einen geeigneten Erkrankungsnachweis. Das ist ein positiver PCR-Test, PoC-NAAT-Test oder eine weitere Methode der Nukleinsäureamplifikationstechnik.

Der Test muss mindestens 28 und höchstens 90 Tage zurückliegen. Relevant ist dabei der Testzeitpunkt und nicht, wann man das Ergebnis erhalten hat. Dieser verkürzte Zeitraum gilt seit dem 15. Januar, vorher wurde der Genesenennachweis erst sechs Monate nach dem Test ungültig.

Warum ein Antikörpertest nicht ausreicht, um eine Genesung nachzuweisen, erklärte ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums im Mai 2021. "Die PCR-Verfahren sind die Testverfahren mit der bei weitem höchsten analytischen Sensitivität und Spezifität aller anderen Testverfahren zum direkten Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion. Ein serologischer Nachweis SARS-CoV-2-spezifischer Antikörper ist damit nicht vergleichbar. Nach derzeitigem Wissensstand lässt eine solche Untersuchung keine eindeutige Aussage zur Infektiosität oder zum Immunstatus zu. Eine hinreichend sichere individuelle Aussage, ob eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht wurde, ist daher mithilfe eines Antikörpernachweises nicht möglich." Allerdings kann der Antikörpertest wie oben beschrieben genutzt werden, um schneller als vollständig geimpft zu gelten.

Will man in der EU reisen, profitiert man meist länger von seiner Genesung. Der Europäische Rat empfiehlt seinen Mitgliedsstaaten, den 2G-Status bis 180 Tage nach dem PCR-Test gelten zu lassen.

Verwandte Themen