Kabinett tagte am Dienstag
Bayern verlängert Corona-Maßnahmen: Maskenpflicht bleibt bestehen
26.4.2022, 12:50 Uhr+++ Die 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird um vier Wochen verlängert, bis zum 28. Mai 2022. Dies verkündete Staatskanzleiminister Florian Herrmann auf der Pressekonferenz am Dienstagmittag. Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und in Bereichen mit besonders vulnerablen Personengruppen wie Arztpraxen, Krankenhäusern oder Dialyseeinrichtungen bleibt damit bestehen. Entfallen wird ab 1. Mai die Testpflicht in den Schulen und die Testpflicht in den Kindertagesbetreuungen. Das war allerdings bereits im Vorfeld klar.
+++ Auch um die Lage in der Ukraine ging es bei dem Treffen des Bayerischen Kabinetts, betonte Herrmann. Über sieben Millionen Menschen seien bereits geflohen, fünf Millionen davon ins Ausland. 130.677 ukrainische Vertriebene seien von der Bundespolizei in Bayern festgestellt worden (Stand 24. April), so der Leiter der Staatskanzlei. Die Lage mit Blick auf die Flüchtlingsströme in Bayern sei derzeit beherrschbar, es gebe keine Platzengpässe.
+++ "Uns freut, dass wir auch bei Schulen und Kindergärten den nächsten Schritt in die Normalität gehen können", betonte Hubert Aiwanger mit Blick auf das Wegfallen der Testpflicht ab 1. Mai. Neben dem Krieg gegen die Ukraine und den Corona-Maßnahmen äußerte sich der Wirtschaftsminister auch zum Oktoberfest. Aiwanger appellierte an die Stadt München: Sie solle sich zum Oktoberfest bekennen und "einen grünen Haken dahintersetzen". Das Oktoberfest sei wichtig, um "die Geselligkeit nach vorne zu bringen", glaubt Aiwanger.
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