Bundeswahlausschuss hat entschieden

Dönerpartei oder Partei für Motorsport: Diese Parteien sind nicht zur Bundestagswahl zugelassen

Saskia Muhs

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15.1.2025, 11:19 Uhr
Welche Parteien dürfen am 23. Februar zur Bundestagswahl antreten? Darüber wurde jetzt entschieden.

© Hauke-Christian Dittrich/dpa Welche Parteien dürfen am 23. Februar zur Bundestagswahl antreten? Darüber wurde jetzt entschieden.

Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 7. Januar 2025 haben 56 Parteien und politische Vereinigungen der Bundeswahlleiterin angezeigt, dass sie sich an der Bundestagswahl 2025 beteiligen wollen - an der Bundestagswahl am 23. Februar können 41 Parteien teilnehmen.

Der zuständige Bundeswahlausschuss entschied in seiner zweitägigen Sitzung, die sieben bereits 2021 in den Bundestag gewählten Parteien zuzulassen: SPD, CDU, CSU, Grüne, FDP, AfD und die Linke - außerdem den wegen einer Sonderregelung aktuell mit einem Abgeordneten vertretenen Südschleswigschen Wählerverband (SSW), der die dänische Minderheit vertritt und als Partei nationaler Minderheiten anerkannt wurde. Für ihn gilt damit die Fünf-Prozent-Klausel nicht. Auch muss er keine Unterstützer-Unterschriften vorlegen wie die anderen kleinen Parteien.

Dazu kamen die in mindestens einem Landtag vertretenen Parteien Bündnis Deutschland, BSW und Freie Wähler. Das BSW ist nach der Abspaltung von der Linken auch im Bundestag vertreten. Vervollständigt wird die Liste von den 31 kleineren Vereinigungen, die der Bundeswahlausschuss offiziell als Parteien anerkannt hat - Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl.

1. BP Bayernpartei

2. MLPD - Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands

3. BüSo -Bürgerrechtsbewegung Solidarität

4. Gartenpartei

5. PdH - Partei der Humanisten

6. dieBasis - Basisdemokratische Partei Deutschland

7. Die Gerechtigkeitspartei - Team Todenhöfer

8. MENSCHLICHE WELT

9. Bündnis C - Christen für Deutschland

10. UNABHÄNGIGE - für bürgernahe Demokratie

11. Die PARTEI - Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative

12. FREIE SACHSEN

13. Tierschutzpartei - PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ

14. Volksabstimmung - Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung Politik für die Menschen

15. CSC - Cannabis Social Club

16. MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit

17. ÖDP Ökologisch-Demokratische Partei - Die Naturschutzpartei

18. SSW - Südschleswigscher Wählerverband

19. LD - Liberale Demokraten – Die Sozialliberalen

20. Die LIEBE - Die LIEBE Europäische Partei

21. Volt - Volt Deutschland

22. WerteUnion

23. DAVA - Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch

24. SGP - Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale

25. Verjüngungsforschung - Partei für Verjüngungsforschung

26. PdF - Partei des Fortschritts

27. sonstige -DIE SONSTIGEN

28. DrA - Dr. Ansay Partei

29. DIE NEUE MITTE

30. V-Partei³ - V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer

31. PIRATEN - Piratenpartei Deutschland

15 Parteien nicht zugelassen

Mehr als 20 der meist kleineren Vereinigungen haben die Mitglieder des Ausschusses durchfallen lasen. Um den Inhalt ging es dabei nicht, sondern rein um formale Gründe. Der häufigste Fehler: Der Antrag auf Beteiligung musste mit drei Unterschriften des Bundesvorstandes unterzeichnet sein. Oft gab es nur eine oder der Antrag ging per Mail statt per Post ein, auch Programm oder Satzung fehlten teils.

Insgesamt hatten 56 Gruppierungen dem Bundeswahlleiter angezeigt, dass sie in knapp sechs Wochen zur Bundestagswahl antreten wollen. 15 von ihnen scheiterten zunächst - darunter auch die rechtsextreme Identitäre Bewegung oder die Partei für Motorsport.

Im Einzelnen haben folgende Parteien und politischen Vereinigungen ihre Beteiligungsanzeige bei der Bundeswahlleiterin eingereicht:

1. PfM - Partei für Motorsport

2. Bündnis GRAL - Bündnis GRAL - Ganzheitliches Recht Auf Leben

3. IBD - Identitäre Bewegung e.V.

4. APPD - Anarchische Pogo-Partei Deutschlands

5. Anarchie-Partei

6. Anarcho Partei

7. iNSDAP - interNationalSozialistische Deutsche ArbeiterPartei

8. Ultranation

9. Vereinigte Direktkandidaten

10.ZRSD - Bundeszentralrat der Schwarzen in Deutschland

11. DG - Die Guten

12. Partei Orange

13. DE2040 - Deutschland 2040

14. Döner Partei - Deutsche Partei für die ökonomische Neuordnung essentieller Ressourcen

15. SAI4Paris Brücke Partei

16. Wachstumswandel

17. Bund Köln

18. Unity Party of Germany

19. A L - AL (Partei)

20. DAVA - Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch

21. THP - Thüringer Heimatpartei

22. IDA - Initiative für Demokratie und Aufklärung

Keine inhaltlich begründete Entscheidung

Die Vereinigungen haben nach Ansicht des Bundeswahlausschusses nicht alle Formalitäten eingehalten. Ihnen fehlten demnach etwa Unterschriften oder sie bekundeten ihr Interesse nur per Mail und nicht schriftlich.

Andere haben nicht genug Mitglieder oder sind in der Öffentlichkeit nicht bekannt genug. Ein weiteres Kriterium ist, dass die Vereinigungen glaubhaft vermitteln müssen, dass sie an der politischen Willensbildung mitwirken können. Hilfreich dafür sind genügend Mitglieder. Sind es nur 15, wie bei der Döner-Partei etwa, wird es schwierig.

Alle zunächst abgewiesenen Parteien haben die Möglichkeit, dagegen bis Samstag (18. Januar) beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde einzureichen.

Der Bundeswahlausschuss prüfte nur, ob die Bewerber für die Wahl die vorgeschriebenen Formalien einhalten. Eine inhaltliche Bewertung, insbesondere der Programmatik der Parteien durfte er nicht vornehmen.

Wahl-O-Mat geht im Februar online

Was soll ich wählen? Wen diese Frage noch quält, der kann sich die Parteiprogramme der zugelassenen Parteien durchlesen oder den Wahl-O-Mat befragen.

Der Wahl-O-Mat ist ein Frage-und-Antwort-Tool der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), das zeigt, welche zu einer Wahl zugelassene Partei der eigenen politischen Position am nächsten steht. 38 Thesen können mit "stimme zu", "stimme nicht zu", "neutral" oder "These überspringen" beantwortet werden - alle zur Wahl zugelassenen Parteien können sich am Wahl-O-Mat beteiligen. Auf diese Weise können die Nutzerinnen und Nutzer die eigenen Antworten mit denen der Parteien abgleichen. Der Wahl-O-Mat errechnet daraufhin den Grad der persönlichen Übereinstimmung mit den ausgewählten Parteien.

Seit 2002 gibt es den Wahl-O-Mat der bpb. Er hat sich zu einer festen Informationsgröße im Vorfeld von Wahlen etabliert: Insgesamt wurde er im Vorfeld von Wahlen über 130 Millionen Mal genutzt. Auch zur Bundestagswahl 2025 geht er wieder an den Start, die bpb kündigt an, ihn am 6. Februar online zu stellen.