Zwei-Klassen-Gesellschaft
Ende der Bevorzugung? Krankenkassen wollen Gleichstellung von gesetzlich und privat Versicherten
26.12.2024, 14:54 UhrEtwa 90 Prozent der Deutschen sind gesetzlich versichert, das entspricht rund 75 Millionen Menschen. Doch viele Menschen haben trotz ihrer gesetzlichen Krankenversicherung private Zusatzversicherungen, etwa für ihre Zähne oder weitere Leistungen bei einem Krankenhausaufenthalt.
So können sie zusätzliche Leistungen individuell absichern, die ihre gesetzliche Versicherung nicht abdeckt, tragen diese Kosten jedoch alleine. Einen weiteren Vorteil bietet die private Krankenversicherung ebenfalls: Während gesetzlich Versicherte oft wochenlang auf einen (Fach-)Arzttermin warten müssen, erhalten privat Versicherte häufig innerhalb weniger Tage einen.
Krankenkassen fordern gesetzliche Regelung
Das soll sich bald ändern. Zumindest, wenn es nach den gesetzlichen Krankenkassen geht. Deren stellvertretende Vorsitzende, Stefanie Stoff-Ahnis, forderte die kommende Bundesregierung dazu auf, bei der Terminvergabe die Bevorzugung privat Versicherter gegenüber gesetzlich Versicherten gesetzlich zu verbieten. "Die Diskriminierung der gesetzlich Versicherten gegenüber Privatpatienten bei der Terminvergabe werden wir nicht länger hinnehmen", erklärte sie in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Bei zukünftigen Terminvergaben solle es nur noch um die medizinische Notwendigkeit gehen und nicht mehr um die Art der Krankenversicherung der Patienten. Um das gewährleisten zu können, schlug Stoff-Ahnis eine gesetzliche Verpflichtung für alle Arztpraxen vor, freie Termine "tagesaktuell einem Onlineportal zur Verfügung zu stellen". Das erleichtere auch die Vermittlung von Terminen für Krankenkassen im Auftrag ihrer Versicherten und gewährleiste einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Praxen.
Vor allem auf die Reaktionen der Parteien auf ihre Forderung sei Stoff-Ahnis gespannt. Die lassen bislang allerdings noch auf sich warten.