Anfragen auch aus Franken und der Oberpfalz
Entschädigung nach Impfschäden: So viele Anträge gibt es in Bayern bislang
16.1.2022, 17:14 UhrNÜRNBERG - Im Kampf gegen die Corona-Pandemie wurde bis gestern 159 Millionen Impfdosen gespritzt. Während die Impfung bei der Mehrheit der Menschen keine oder nur leichte Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen oder kurzzeitiges Fieber hat, beklagen einige Impfschäden. Sie können Anträge auf Entschädigung vom Staat stellen - im Maximalfall können ihnen 15.000 Euro monatlich zustehen. Bisher sind in Bayern 253 solcher Anträge eingegangen.
In der ganzen Bundesrepublik wurden laut einer Abfrage der Neuen Osnabrücker Zeitung bei den zuständigen Stellen der 16 Bundesländer bisher mindestens 1200 Anträge auf Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz gestellt. In Bayern sind bis zum 14. Januar 253 Anträge beim zuständigen Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eingegangen, wie Pressesprecher Benjamin Vrban auf Nachfrage erklärt. Viermal wurde der sogenannte Anspruch auf Versorgungsleistungen anerkannt, dreimal abgelehnt. Es gab zwei Rücknahmen.
Auf die Regierungsbezirke heruntergebrochen werden laut Vrban aber nur die Zahlen aller Anträge auf Entschädigungen nach Impfkomplikationen, also die nach Covid- sowie allen anderen Impfungen. 2021 seien insgesamt 312 Anträge eingereicht worden, 40 kamen aus Schwaben, 35 aus Oberfranken, 34 aus Niederbayern, 100 aus Oberbayern, 36 aus Mittelfranken, 35 aus der Oberpfalz und 32 aus Unterfranken.
Nicht wegen Kopfschmerzen
Es müsse aber zwischen Impfreaktionen und Impfkomplikationen unterschieden werden. "Impfreaktionen sind Reaktionen des Körpers, die nach nahezu jeder Impfung auftreten und teilweise sogar als Immunantwort des Körpers erwünscht sind", erklärt Benjamin Vrban. Bei einer Corona-Impfung können das etwa Schmerzen an der Einstichstelle sein, Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen, Frösteln, Gelenkschmerzen, Fieber, Übelkeit, Lymphknotenschwellungen oder Schlaflosigkeit. Impfkomplikationen treten "nicht in nahem zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung auf" und klingen nach einigen Tagen folgenlos ab.
Von Bedeutung ist laut Vrban, dass es zu einer länger als sechs Monate andauernden, gesundheitlichen Schädigung führt. Über was die Antragssteller am häufigsten klagen, ist nicht statistisch erfasst. Zu beobachten seien vorwiegend internistische Gesundheitsstörungen wie Thrombosen oder Myocarditis, sagt Vrban, neurologische Störungen und vereinzelt auch Hauterkrankungen. "Da die meisten Fälle noch nicht entschieden sind, kann nicht beurteilt werden, ob es sich tatsächlich um Impfschäden handelt."
Doch welche Entschädigungen sind möglich? Das ist laut Bundesversorgungsgesetz abhängig von der Schwere der Folgeschäden. Kernstück ist eine Grundrente von 156 bis 811 Euro monatlich. Bei "extremen Fällen" sind aber auch monatliche Versorgungsleistungen (einschließlich einer Pflegezulage) von bis zu 15.000 Euro möglich.