Fall Peggy: Die Zweifel bleiben
19.10.2013, 11:31 UhrDer Chef der Bayreuther Staatsanwaltschaft, Herbert Potzel, bestätigte, dass gegen Holger E. eine Anklageerhebung unmittelbar bevorsteht. „Wir werden ihn zunächst wegen sexuellen Missbrauchs anklagen“, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt. Neuen Erkenntnissen zufolge besteht der dringende Verdacht, dass Holger E. die noch nicht einmal schulpflichtige Tochter seines Bruders sexuell missbraucht hat.
Aus Kreisen der Ermittler wurde bekannt, dass auch der ältere Bruder von E. und Vater des missbrauchten Mädchens ins Visier der Fahnder geraten ist. Es wird nicht ausgeschlossen, dass er bei der Beseitigung von Peggys Leiche, die bis heute nicht gefunden wurde, geholfen haben könnte. Oberstaatsanwalt Potzel wollte sich nicht so konkret zu den Details äußern, erklärte aber: „Wir gehen jeder Spur nach, die auch nur ansatzweise in Betracht gezogen werden kann.“
Holger E., der seit März wegen Kindesmissbrauchs bereits in Haft sitzt, war den Ermittlern schon kurz nach dem Verschwinden Peggys aufgefallen. Er gehörte damals zum Bekanntenkreis der Familie, besuchte sie oft in Lichtenberg und zeigte als 18-jähriger Jugendlicher ein erstaunliches, im Nachhinein vielleicht auch merkwürdiges Interesse für die zehn Jahre jüngere Peggy. Um den Hals trug E. damals ein Amulett mit dem Bild des Mädchens.
Die „Soko Peggy“ sortierte den etwas schwerfälligen jungen Mann jedoch schnell wieder aus dem Kreis der Verdächtigen. Alibis aus seiner Familie, wie es damals hieß, seien der Grund dafür gewesen. Inzwischen stellt sich der Fall ganz anders dar. Oberstaatsanwalt Herbert Potzel: „Wir ermitteln weiter gegen ihn wegen des Verdachts, Peggy ermordet zu haben.“ Noch nicht entschieden ist, ob es in dem Fall zu einem Wiederaufnahmeverfahren kommen wird. Der Frankfurter Rechtsanwalt Michael Euler, der den verurteilten Ulvi K. vertritt, hat einen entsprechenden, 2000 Seiten starken Antrag gestellt. Euler ist ebenso wie die Bürgerinitiative davon überzeugt, dass der behinderte Gastwirtssohn mit dem Mord an Peggy nichts zu tun hat. Euler: „Die Ermittlungen waren skandalös, viele Spuren wurden einfach nicht verfolgt.
Es gibt gleich mehrere Zeugen, die Peggy noch nach dem angenommenen Todeszeitpunkt gesehen haben, aber ihre Aussagen wurden zurecht gebogen oder unter den Tisch gekehrt. Ulvi kann der Mörder gar nicht gewesen sein.“
Die Justizbehörden wollten ihre Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag eigentlich bis Mitte dieses Monats bekannt geben. „Es wird sich noch etwas verzögern“, sagt Potzel, ohne einen genauen Zeitrahmen nennen zu können. Abhängig wird dies wohl auch davon sein, was bei den laufenden Ermittlungen gegen Holger E. ans Tageslicht kommt.
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