Festnahmen im Mordfall Lübcke: Wird Haftbefehl erlassen?
27.6.2019, 14:22 UhrIm Mordfall Lübcke hat die Bundesanwaltschaft Durchsuchungen von Wohnungen zweier Verdächtiger in Kassel sowie im Landkreis Höxter bestätigt. Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, wurden der 64-jährige Deutsche Elmar J. sowie der 43-jährige Deutsche Markus H. vorläufig festgenommen. Der 64-Jährige soll dem mutmaßlichen Täter Stephan E. im Jahr 2016 die spätere Tatwaffe verkauft haben. Der Jüngere soll den Kontakt vermittelt haben. Gegen beide will die Bundesanwaltschaft Haftbefehle wegen des dringenden Tatverdachts der Beihilfe zum Mord beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs beantragen.
Die Bundesanwaltschaft berichtete zudem am Donnertag um 12.30 Uhr über den aktuellen Stand der Ermittlungen. Demnach wirft die Bundesanwaltschaft den beiden Beschuldigten im Wesentlichen folgenden Sachverhalt vor:
Der Beschuldigte Elmar J. steht im Verdacht, dem dringend tatverdächtigen Stephan E. im Jahr 2016 die spätere Tatwaffe eine Faustfeuerwaffe im Kaliber .38 verkauft zu haben. Der Kontakt zwischen den beiden soll dabei durch den Beschuldigten Markus H. hergestellt worden sein. Elmar J. und Markus H. sollen dabei Kenntnis von der rechtsextremistischen Gesinnung des Stephan E. gehabt haben. Ebenfalls haben sie es für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen, dass Stephan E. die von Elmar J. bezogenen Schusswaffen zu einem politisch motivierten Tötungsverbrechen einsetzen wird.
Ob ein Haftgrund besteht, soll jetzt entschieden werden. E. hatte in seinem überraschenden Geständnis offengelegt, dass er über zahlreiche Waffen verfügt - neben der Tatwaffe auch über eine Pump-Gun und eine Maschinenpistole vom Typ Uzi samt Munition. Er nannte Details, wie er sich diese beschafft hat und offenbarte die Verstecke.
Ermittler fanden das Gros des Schiessgerät in einem Erddepot auf dem Gelände seines Arbeitgebers. Insgesamt handelt es sich um fünf Waffen. Nach Angaben von Stephan E. erwarb er Teile des Arsenals bereits 2014, die Tatwaffe im Jahr 2016.
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Zusätzlich hat Stephan E. angegeben, selbst Waffen an zwei Personen verkauft zu haben. Daher hat die Staatsanwaltschaft Kassel entsprechende Ermittlungen eingeleitet. Es liegen der Bundesanwaltschaft derzeit keine Anhaltspunkte dafür vor, dass diese beiden Beschuldigten in strafrechtlich relevanter Weise in die Ermordung von Dr. Walter Lübcke verstrickt sind. Daher scheidet derzeit eine Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft aus.
Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft werden sich intensiv mit der Frage beschäftigen, in welchem Verhältnis Stephan E., Elmar J., Markus H. sowie die beiden anderen Beschuldigten zueinander stehen. Auch das Umfeld dieser Personen wird umfassend ausgeleuchtet werden.
Die Beschuldigten Elmar J. und Markus H. werden im Laufe des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über die Anordnung der Untersuchungshaft entscheiden wird.
Dieser Artikel wurde am Donnerstag um 14.19 Uhr aktualisiert.