Corona-Pandemie
FFP2- und OP-Masken in Bayern: Das sind die aktuellen Regeln
7.9.2021, 08:51 UhrSeitdem gilt die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV). Darin enthalten sind einige Neuregelungen.
Die wichtigste Neuerung: Die FFP2-Maskenpflicht entfiel. Eine medizinische Maske ("OP-Maske") ist der neue Maskenstandard. Auch wo eine Maske getragen werden muss, änderte sich:
- Unter freiem Himmel gibt es generell keine Maskenpflicht mehr. Ausgenommen sind lediglich die Eingangs- und Begegnungsbereiche größerer Veranstaltungen (ab 1000 Personen).
- In geschlossenen Räumen gilt allerdings eine generelle Maskenpflicht. Ausgenommen sind Privaträume, außerdem der Platz in der Gastronomie sowie jeder feste Sitz- oder Stehplatz, wenn man den Mindestabstand zu anderen festen Plätzen einhalten kann, auf auf denen keine Haushaltsangehörigen sitzen.
- Im ÖPNV und im Fernverkehr gilt die Maskenpflicht ohne Ausnahmen.
- In Schule und Kita sowie Alten- und Pflegeheime gelten teils Sonderregelungen.
FFP2-Pflicht kehrt bei Stufe Gelb zurück
Aktuell ist die Inzidenz nicht mehr für die Maskenpflicht relevant, wohl aber ein Ampelsystem. Springt die Ampel auf Gelb um, muss in Bayern wieder eine FFP2-Maske getragen werden. Das soll der Fall sein, wenn bayernweit innerhalb der jeweils letzten sieben Tage mehr als 1.200 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen wurden.
Den aktuellen Ampelstatus finden Sie immer hier.
Unternehmen und Geschäfte können weiterhin FFP2-Masken verlangen
Gekippt wurden die bayernweiten Vorgaben, wann eine FFP2-Maske zu tragen ist. Über das Hausrecht können Geschäfte aber unabhängig von der Verordnung eine FFP2-Maske fordern.
Für Beschäftigte gelten wie bisher auch die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Dazu zählt die deutschlandweite SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Diese wird derzeit überarbeitet und soll dann bis 24. November gelten. Im aktuellen Entwurf wird die FFP2-Maske weiterhin als geeignete Schutzmaßnahme für Arbeitnehmer benannt.
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