Neue Geschäftsordnung
Fraktionsstatus verloren: Nürnberger AfD scheitert mit Eilantrag vor Gericht
5.12.2024, 16:32 UhrDas Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden: Die Änderung der Mindestgröße von Fraktionen im Nürnberger Stadtrat ist rechtmäßig. Das berichtet die Stadt Nürnberg. Am 21. November 2024 hat der Stadtrat Nürnberg mit großer Mehrheit die Geschäftsordnung geändert. Das Ergebnis: Die Fraktionsstärke muss von nun an mindestens vier Mitglieder betragen. Die AfD-Fraktion hat daraufhin einen Eilantrag gestellt. Die AfD und die Linke besitzen nämlich aktuell nur drei Mitglieder. Das bedeutet, dass beide Parteien ihren Fraktionsstatus verlieren.
Das VG Ansbach hat den Antrag jedoch abgelehnt. Die Änderung der Geschäftsordnung würde nicht "gegen höherrangiges Recht" verstoßen. Außerdem läge auch kein "Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten" vor.
Es sei demnach erlaubt, die Geschäftsordnung jederzeit zu ändern, auch in der laufenden Wahlperiode. Zudem verfolge die Mindeststärke einen legitimen Zweck und auch die Anzahl vier erscheine unbedenklich.
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