Das sollten Sie wissen
Frist für Steuererklärung verpasst: Was Sie jetzt schnellstmöglich tun müssen
2.11.2022, 06:00 UhrDie Frist für die Steuererklärung 2021 ist abgelaufen. Am 31. Oktober, also vergangenen Montag, endete sie. Wie Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in einer dort veröffentlichen Pressemitteilung erklärt, hätte "die Abrechnung bis Ende Juli erledigt sein [müssen]. Wegen Corona wurde der Termin durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz verlängert."
Doch auch, wer die nach hinten verschobene Frist verpasst hat, sollte die Erklärung noch an das Finanzamt schicken. Denn: "Wenn man verpflichtet ist, eine Steuererklärung einzureichen und sie nicht abgibt, drohen die Festsetzung eines Verspätungszuschlags, möglicherweise sogar eines Zwangsgeldes oder als letztes Mittel eine Steuerschätzung, die in der Regel zuungunsten des Steuerpflichtigen ausfällt", weiß Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin des BVL laut Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Dieser Verspätungszuschlag kann unterschiedlich ausfallen und beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro verspätetem Monat. Der Maximalbetrag liegt laut dem Merkur bei 25.000 Euro. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland erklärt, könne noch darauf gehofft werden, dass das Finanzamt ein Auge zudrückt und keinen Verspätungszuschlag fordert. Aber: "Wenn die Steuerklärung nach 14 Monaten immer noch nicht nachgereicht wurde, wird der Zuschlag in jedem Fall fällig", heißt es dort. Um weitere Kosten zu vermeiden, sollten sich alle, die die Frist verpasst haben, also noch schnellstmöglich an ihre Erklärung machen.
Wer sich unsicher ist, kann sich mit seiner Steuererklärung an einen Lohnsteuerverein wenden. Das BVL erklärt außerdem, dass wenn die Einkommensteuererklärung 2021 durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater erstellt wird, "dafür noch bis zum 31. August 2023 Zeit" ist.