Zum Schutz der kritischen Infrastruktur
Früher "Freitesten": Quarantäne-Regeln werden gelockert
7.1.2022, 17:32 UhrWer sich mit dem Coronavirus infiziert hat oder enge Kontaktperson eines Infizierten ist, muss sich in den eigenen vier Wänden in Isolation begeben. Mit dieser Regelung soll schon seit Beginn der Pandemie die Ausbreitung von Covid-19 eingedämmt werden, doch schon bisher gab es Ausnahmen. Nun haben die Bund-Länder-Chefs sich darauf geeinigt, die Bestimmungen abzuändern. Der Grund ist die als noch ansteckender geltende Omikron-Variante. Befürchtet wird, dass die sogenannte Kritische Infrastruktur, wie das Gesundheitssystem oder Gas- und Wasserversorger, lahmgelegt werden könnten.
Die angepassten Quarantäneregeln waren in dem von Bundeskanzler Olaf Scholz geleiteten Spitzentreffen ein wichtiger Baustein. "Geboosterte müssen als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne", sagte Scholz in der Pressekonferenz nach dem Gipfel am Freitagnachmittag.
Insgesamt wurde die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierung Infizierter verkürzt und vereinfacht, heißt es - auch für Infizierte mit der Omikron-Variante. Nach dem Beschluss des Bund-Länder-Gipfels werden Kontaktpersonen von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen sind oder frisch genesen. Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden, wenn sie sich nicht vorher "freitesten" lassen - per PCR- oder Antigen-Schnelltest nach sieben Tagen. Olaf Scholz verteidigte in der Pressekonferenz die Entscheidung, nicht verpflichtend PCR-Test zu verlangen, Schnelltest würden "ausreichend Sicherheit" gewährleisten.
Einige der Änderungen wurden schon in Bayern so angewandt, wenn zum Beispiel die Delta-Variante festgestellt wurde: Bisher müssen Infizierte im Normalfall 14 Tage, enge Kontaktpersonen zehn Tage in Quarantäne. Bei einem Omikron-Kontakt sind es 14 Tage. Geimpfte und Genesene können sich unter bestimmten Voraussetzungen früher freitesten lassen.
Diese Änderungen sind beschlossen: Die allgemeine Quarantänedauer soll auf zehn Tage verkürzt werden - auch Ungeimpfte könnten die Isolation dann bereits nach weniger als zwei Wochen verlassen. Für manche Menschen, etwa Mitarbeiter in Unternehmen der Kritischen Infrastruktur, ist eine weitere Verkürzung möglich. Sie sollten mit negativem PCR-Test schon nach sieben Tagen wieder arbeiten können, wenn sie zuvor symptomfrei waren. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat angekündigt, die Regelungen, die nach Ablauf des aktuell und noch bis 12. Januar geltenden Infektionsschutzgesetzes in Kraft treten sollen, am Dienstag zu verkünden.
Verkürzte Quarantänezeit bei Omikron
Die Verkürzung der Quarantänezeit basiere auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach im Vorfeld dem Redaktions-Netzwerk Deutschland. Denn bei Omikron sei die Phase, in der sich das Virus im Körper ausbreite, viel kürzer.
Geboosterte und frisch Geimpfte werden bei allen Coronavirus-Varianten komplett von der Quarantänepflicht befreit werden, solange sie nur als Kontaktperson gelten. Werden sie selbst positiv auf das Coronavirus getestet, gilt die Befreiung nicht. Die gleichen Erleichterungen sollen für Menschen gelten, deren Zweitimpfung weniger als drei Monate zurückliegt oder die frisch genesen sind.
In Bayern regelt das Infektionsschutzgesetz die Vorgaben, die aktuelle Fassung gilt noch bis 12. Januar 2022. Doch schon darin waren einige Ausnahmen mit dabei:
Das jeweils zuständige Gesundheitsamt kontaktiert Menschen, bei denen ein PCR-Test positiv war und damit das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die als enge Kontaktpersonen gelten. Die Quarantänepflicht gilt dabei auch schon nicht für enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen Covid-19 geimpft sind (ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung), die von einer durch PCR-Test bestätigten Covid-19-Erkrankung genesen sind und mit einer Impfstoffdosis geimpft wurden (ab dem Tag der Impfung) oder die von einer durch PCR-Test bestätigten SARS-CoV-2-Infektion genesen sind, "wenn die Testung mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt", heißt es im Gesetz.
Isolation im eigenen Heim
Bei positiv getestete Personen ist das natürlich anders: Diese müssen sich "unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Isolation begeben" und beim Gesundheitsamt melden. Enge Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv getestete Personen dürfen während der Zeit der Quarantäne oder Isolation die Wohnung nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamts verlassen.
Bei Personen, die mittels Antigentest durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person positiv getestet werden, endet die Isolation, falls der erste nach dem positiven Antigentest bei diesen Personen vorgenommene PCR-Test ein negatives Ergebnis aufweist, mit dem Vorliegen dieses negativen Testergebnisses.
Was tun, wenn man keine Symptome hat?
Das wichtigste ist freilich der Gesundheitszustand des Corona-Patienten, nach Genesung wird aber schnell das Ende der Quarantäne wichtig. Von entscheidender Bedeutung ist dabei, ob der Infizierte geimpft ist, welche Coronavirus-Variante vorliegt und ob sie oder er Symptome hat. Ist der Verlauf der Erkrankung "asymptomatisch", und ist der Infizierte vollständig geimpft (ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung) oder genesen und einmal geimpft (ab dem Tag der Impfung) "dauert die Isolation mindestens sieben Tage", heißt es im Gesetz. Freitesten per PCR- oder Antigentest in einem Testzentrum oder bei einer Apotheke oder einem Arzt ist dann frühestens an Tag sieben der Isolation möglich.
Treten bei der Person doch noch Symptome auf oder ist das Ergebnis beim "Freitesten" positiv, endet die Isolation bei asymptomatischem Krankheitsverlauf frühestens 14 Tage nach Erstnachweis des Erregers. Bei leicht symptomatischem Krankheitsverlauf ist für den Infizierten frühestens 14 Tage nach Symptombeginn und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden die Isolation beendet. In beiden Fällen bedarf es eines abschließenden negativen Tests (Nukleinsäuretest oder Antigentest mit Zertifikat).
Maximal zwei Wochen
Bei allen anderen positiv getesteten Personen endet die Isolation - wenn sie oder er keine Symptome hat - frühestens 14 Tage nach Erstnachweis des Erregers, bei leichten Symptomen frühestens 14 Tage nach Symptombeginn und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden. "Freitesten" ist auch dabei stets Pflicht.
Hier können Sie Ihre Meinung zur Corona-Krise kundtun oder sich mit anderen Usern zum Thema austauschen. Alle Artikel zu Corona haben wir zudem für Sie auf einer Themenseite gesammelt.