Man habe zunächst vorsichtig anfangen wollen, erklärte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) die begrenzte Öffnungszeit der Biergärten bis 20 Uhr. Je später der Abend, desto lustiger werde es, sagte er - wohl in Anspielung auf Alkoholkonsum - und das habe man in der Innengastronomie besser im Griff. Wenn alles gut gehe, werde man aber auch draußen bald bis 22 Uhr sitzen dürfen.
Was ist mit den Hotels?
Ab dem 30. Mai, pünktlich zum Pfingstwochenende, dürfen in Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Pensionen, und Ferienwohnungen wieder Touristen empfangen werden. Dies gilt auch für Campingplätze, allerdings müssen die Wohneinheiten über eine eigene Sanitäreinrichtung verfügen. Zudem gelten die üblichen Hygienevorschriften, wie Mindestabstand und teilweise Mundschutzpflicht. Betriebseigene Schwimmbäder, Saunen, Wellness- und Fitnessbereiche bleiben geschlossen.
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Und der Rest der Tourismusbranche?
Auch hier dürfen viele Betriebe zum Pfingstwochenende wieder mit Sicherheitsauflagen loslegen. Freizeitparks können ihre Außenbereiche öffnen, Stadt- und Gästeführungen werden erlaubt, auch touristischer Bus- und Bahnverkehr darf wieder starten und die Seilbahnen den Betrieb aufnehmen. Die Fluss- und Seenschifffahrt darf wieder Gäste befördern.
Auch die Schlösserverwaltung sperrt ihre Objekte zu Pfingsten wieder auf. Nur einige Besuchermagnete wie Neuschwanstein, Linderhof oder die Residenzen in Würzburg und München müssen bis nach dem verlängerten Wochenende warten und sind erst ab dem 2. Juni wieder zugänglich.
Kinderbetreuung
Gilt weiter nur Notbetreuung?
Offiziell nennt sich das Vorgehen weiterhin Notbetreuung, doch alle Vorschulkinder dürfen wieder den Kindergarten besuchen - auch wenn ihre Eltern nicht in systemrelevanten Berufen arbeiten. Auch ihre Geschwister dürfen mitkommen, laut Familienministerin Carolina Trautner (CSU), weil dadurch keine neuen Infektionsketten aufgemacht würden.
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Zudem dürften Großtagespflegen wieder öffnen - mit maximal zehn Kindern, die von zwei oder drei Personen betreut werden. Ebenfalls weitermachen dürfen Waldkindergärten und ähnliche Einrichtungen, bei denen sich die Kinder die meiste Zeit im Freien aufhalten - ganz ohne Einschränkung der Jahrgänge.
Läuft die Betreuung wieder wie vor der Pandemie?
Nein, weiterhin sollen möglichst kleine und feste Gruppen gebildet werden. Kinder mit Krankheitssymptomen dürfen die Einrichtungen nicht betreten.