Gehalt und Extrazahlungen: Das verdient ein Bundestagsabgeordneter
18 Bilder 28.2.2022, 22:29 UhrAnzahl der Bundestagsabgeordneten
736 Abgeordnete sitzen in dieser Legislaturperiode im Deutschen Bundestags - so viele wie noch nie. Die hohe Anzahl, die vor allem durch Überhang- und Ausgleichsmandate verursacht wird, wird auch vom Bund der Steuerzahler kritisiert und mündete inzwischen immerhin in eine kleine Reform. Der Grund für die Kritik ist naheliegend: Je mehr Bundestagsabgeordnete es gibt, desto mehr Geld muss der Steuerzahler für ihr Gehalt und weitere Zahlungen aufbringen. Doch was bekommen Bundestagsabgeordnete eigentlich alles? Ein Überblick. © Florian Gaertner/photothek.net via www.imago-images.de, imago images/photothek
Gehalt
Bundestagsabgeordnete sind gut bezahlt. Wir haben zusammengestellt, welche Gelder sie erhalten. Die sogenannte Abgeordnetenentschädigung, quasi das Gehalt, ist im Grundgesetz in Artikel 48 Absatz 3 geregelt. Dort steht, dass "Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben". Der Betrag müsse der "Bedeutung des besonderen Amts des Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden", heißt es dort weiter. In konkreten Zahlen bedeutet das: 10.013 Euro Brutto pro Monat (Stand Juli 2021). Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld erhalten Abgeordnete nicht. © F. Anthea Schaap via www.imago-images.de, imago images/F. Anthea Schaap
Gehalt
Das Einkommen muss, wie alle Gehälter, versteuert werden. Die monatliche Entschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Wegen der Corona-Pandemie verzichteten die Abgeordneten auf eine Erhöhung ihrer Diäten 2020, 2021 gab es zum ersten Mal eine Senkung um 70,48 Euro (0,7 Prozent). Normalerweise orientiert sich die Erhöhung seit 2016 an der allgemeinen Entwicklung aller Löhne in Deutschland. Die Große Koalition hat dieses Prinzip beschlossen – vermutlich, um nicht ständig erneut über die Höhe der Diäten diskutieren zu müssen. Das Wort "Diät" ist der Fachbegriff für die Abgeordnetenvergütung. © F. Anthea Schaap via www.imago-images.de, imago images/F. Anthea Schaap
Aufwandspauschale
Zusätzlich zu ihrer Diät erhalten Bundestagsabgeordnete eine steuerfreie Aufwandspauschale, "als Teil der sogenannten Amtsausstattung", heißt es auf der Seite des Bundestags. Die Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und liegt ab dem 1. Januar 2021 bei 4497 Euro monatlich. Das Geld soll für die Kosten, die durch das Bundestagsmandat zusätzlich anfallen, genutzt werden. Darunter fallen zum Beispiel eine mögliche Zweitwohnung in Berlin sowie die Miete und Einrichtung für ein Büro im eigenen Wahlkreis. © Stefan Sauer, dpa
Aufwandspauschale
Die Mitarbeiter der Abgeordneten, ob im Büro im Bundestag oder im Wahlkreis, müssen davon nicht bezahlt werden. Die Aufwandspauschale bekommen Abgeordnete unabhängig davon, wie viel sie tatsächlich ausgeben. Würde man jede Ausgabe einzeln nachweisen müssen, würde sich der "Verwaltungsaufwand für den Deutschen Bundestags enorm erhöhen", heißt es zur Begründung auf der Internetseite des Bundestags. © Wolfgang Kumm, dpa
Weitere Zuwendungen
Jeder Bundestagsabgeordnete hat zudem Anspruch auf ein komplett eingerichtetes, 54 Quadratmeter großes Büro am Sitz des Bundestags. Für Handys, Laptops, Faxgeräte oder Büromaterial steht den Abgeordneten jährlich noch mal eine Kostenpauschale von bis zu 12.000 Euro extra zu. Endet die Wahlperiode vor Ablauf des Jahres oder scheidet der Abgeordnete während des Jahres aus dem Bundestag aus, kann er über den Jahresbetrag nur anteilig verfügen. Wer allerdings neu ins Parlament wechselt, bekommt im ersten Jahr 255,65 Euro zusätzlich. © Florian Schuh, dpa
Dienstreisen
Unternehmen Bundestagsabgeordnete eine Dienstreise, wird die vom Bundestags und damit vom Steuerzahler übernommen. Fahrten in Ausübung seines Mandats - zum Beispiel im Wahlkreis - muss der Abgeordnete hingegen selbst aus der Kostenpauschale bezahlen. Eine Ausnahme gilt für Fahrten mit der Deutschen Bahn. Bundestagsabgeordnete erhalten eine Bahncard 100, mit der sie alle Züge bundesweit nutzen können - auch privat. © Martin Schutt, dpa
Mitarbeiter
Übrigens: Personen, die mit den Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind wie auch derzeitige oder frühere Lebenspartner dürfen "nicht zulasten des Bundeshaushalts beschäftigt werden", heißt es auf der Webseite. Wollen die Abgeordneten solche Personen anstellen, müssten sie ihr Gehalt selbst bezahlen. © imago/wolterfoto
Kranken- und Pflegeversicherung
Kranken- und Pflegeversicherung: Generell gilt, dass Bundestagsabgeordnete, privat, gesetzlich oder über die Beihilfe versichert sein können. Unter dem Begriff Beihilfe versteht man eine eigenständige Krankenfürsorge aus dem Beamtenrecht. Je nachdem bekommen die Parlamentarier also entweder Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben oder einen Zuschuss zu den gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. © Monika Skolimowska, dpa
Übergangsgeld
Alle vier Jahre müssen sich Bundestagsabgeordneten erneut zur Wahl stellen, wenn sie eine weitere Legislaturperiode mitregieren wollen. Tritt jemand nicht erneut an oder wird schlicht nicht mehr wiedergewählt, erhält er ein sogenanntes Übergangsgeld, das den beruflichen Wiedereinstieg absichern soll. Wie lange man das bekommt, hängt von der Zeit im Bundestag ab © Michael Kappeler, NN
Übergangsgeld
Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit wird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, nach einer Wahlperiode also für vier Monate, insgesamt längstens für 18 Monate. Ab dem zweiten Monat werden allerdings alle sonstigen Einkünfte - auch solche aus privaten Quellen - auf das Geld angerechnet. © Sebastian Gollnow, dpa
Nebentätigkeiten
Grundsätzlich muss laut dem Abgeordnetengesetzt die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt stehen, ansonsten sind Nebentätigkeiten allerdings zugelassen. Wer dabei mehr als 1000 Euro monatlich oder 10.000 Euro im Jahr verdient, muss dies zusammen mit seiner Biografie auf der Bundestags-Homepage veröffentlichen. Auch Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen sind anzeigepflichtig, genauso wie Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften und auch erhaltene Spenden. © Jens Büttner, dpa
Altersentschädigung
Wer mindestens ein Jahr Bundestagsabgeordneter war, dem steht grundsätzlich eine Altersentschädigung zu. Hintergrund ist, dass weder Bundestag noch Parlamentarier während der Mandatszeit in die Rentenversicherung einzahlen. Dafür erhalten die ehemaligen Politiker eine Altersentschädigung, die sich nach ihrer Zeit im Bundestag richtet. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Finanziert wird diese "Pension" aus Steuermitteln. © Michael Gottschalk/photothek.net via www.imago-images.de, imago images/photothek
Altersentschädigung
Der Höchstbetrag liegt bei 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung, den gibt es aber erst nach 27 Mitgliedsjahren. Den erreichen zwar die wenigsten, weil Abgeordnete in der Regel nicht länger als acht bis zwölf Jahre im Parlament sind. Ausnahmen gibt es aber, wie der ehemalige Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Er ist dienstältester Abgeordneter und seit 48 Jahren im Bundestag. © Michael Kappeler, dpa
Die Kritik
Die Gruppe um die Webseite "Abgeordnetenwatch" sieht nicht unbedingt die Gehälter, sondern vielmehr einen anderen Punkt kritisch: "Unsere Abgeordneten werden auch deshalb so gut von uns Bürger und Bürgerinnen bezahlt, damit sie voll und ganz für ihr Mandat zur Verfügung stehen", erklärt die Sprecherin Léa Briand auf Anfrage. © picture alliance / dpa
Die Kritik
Das würde aber bedeuten, dass man sich dieser Tätigkeit auch voll widmen müsse. "Und das ist leider nicht immer der Fall. Zahlreiche Abgeordnete haben eine lange Liste an Nebentätigkeiten, die dann oftmals auch noch hoch bezahlt werden." Nicht nur die zeitliche Komponente sieht die Gruppe allerdings problematisch. Nebeneinkünfte würden zudem eine finanzielle Abhängigkeit und einen Interessenskonflikt schaffen. Die Gruppe fordert deswegen, "eine öffentliche Diskussion über das Verbot von Nebentätigkeiten zu führen", so Briand. © Michael Gottschalk/photothek.net via www.imago-images.de, imago images/photothek