Corona-Schutzverordnungen

Gericht entscheidet: Ausgangssperre in Bayern von 2020 war unverhältnismäßig

22.11.2022, 15:00 Uhr
Passau verhängte angesichts der stark gestiegenen Zahl von Corona-Infektionen strenge Ausgangsbeschränkungen. 

© Lino Mirgeler, dpa Passau verhängte angesichts der stark gestiegenen Zahl von Corona-Infektionen strenge Ausgangsbeschränkungen. 

Bayerns umstrittene Corona-Regeln aus dem März 2020 waren unverhältnismäßig scharf. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervor. Die damalige Ausgangsbeschränkung sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar, hieß es. Die Richter wiesen damit eine Revision der Staatsregierung gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurück.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die Corona-Verordnung der Staatsregierung aus dem Frühjahr 2020 nachträglich für unwirksam erklärt. Dagegen wehrte sich die Staatsregierung also nun vergeblich.

Kontaktbeschränkungen in Sachsen waren rechtmäßig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat erstmals über die Rechtmäßigkeit früherer Corona-Schutzverordnungen aus der Anfangszeit der Pandemie entschieden. Die obersten deutschen Verwaltungsrichter stuften am Dienstag die sächsischen Kontaktbeschränkungen mit der Schließung von Gastronomiebetrieben und Sportstätten aus dem April 2020 (Az.: 3 CN 1.21) als rechtmäßig ein.