Verwaltungsgerichts-Urteil

Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD beobachten

1.7.2024, 11:01 Uhr
Der Verfassungsschutz darf nach einem Gerichtsurteil die AfD in Bayern beobachten.

© Daniel Karmann/dpa Der Verfassungsschutz darf nach einem Gerichtsurteil die AfD in Bayern beobachten.

Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Eine Klage des bayerischen Landesverbands gegen die Beobachtung wies das Verwaltungsgericht München als unbegründet zurück. Das Gericht habe in der dreitägigen mündlichen Verhandlung tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD festgestellt.

Die Anhaltspunkte seien hinreichend und derart gewichtig, dass auch die Öffentlichkeit informiert werden könne, sagte der Vorsitzende der 30. Kammer am Verwaltungsgericht München, Michael Kumetz. Er begründete dies etwa mit Äußerungen, die sich gegen Muslime und andere Menschen mit Migrationshintergrund richteten oder die einen Vergleich zwischen heutigen deutschen Gerichten und denen aus der NS-Zeit ziehen. Auch lägen Äußerungen vor, die auf "einem ethnisch-biologischen Volksverständnis basieren", teilte das Gericht zur Begründung mit. "Eine Beobachtung nur einzelner Kreisverbände würde zu kurz greifen", sagte Kumetz. 

Berufung zunächst nicht zugelassen

Der AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka kündigte an, die Partei werde alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um gegen die Entscheidung vorzugehen. Das Gericht ließ zunächst keine Berufung zu. Diese müsste die AfD über den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen. 

Die Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte bereits das Oberverwaltungsgericht Münster für rechtens erklärt. 

Der bayerische Verfassungsschutz hatte im Jahr 2022 bekanntgegeben, die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten, weil Anhaltspunkte für verfassungswidrige Bestrebungen bestünden. Dagegen hatte die AfD zunächst im Eilverfahren geklagt und in zwei Instanzen verloren. Am Verwaltungsgericht wurde in der Hauptsache verhandelt. Der Verfassungsschutz hatte erklärt, etwa auf den Einsatz von V-Leuten bis zur gerichtlichen Klärung zu verzichten und nur öffentlich zugängliche Quellen zu nutzen. Um den Verdacht auf rechtsextreme Tendenzen zu begründen, hatte der Verfassungsschutz dem Gericht umfangreiches Beweismaterial vorgelegt, darunter Tausende Seiten Chatprotokolle.

Gericht: Keine einzelnen verbalen Entgleisungen

Die AfD-Seite hatte während des Prozesses stets argumentiert, es handele sich bei den aufgelisteten extremistischen Äußerungen um Entgleisungen Einzelner, die von der Partei auch stets sanktioniert worden seien - etwa mit Ausschlussverfahren und Ämtersperren - oder die sich durch Parteiaustritte für die AfD ohnehin erledigt hätten. "Die gewürdigten Äußerungen von Vertretern der AfD stellen sich nicht nur als einzelne verbale Entgleisungen dar", sagte der Vorsitzende Richter Kumetz jedoch.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte nach dem Urteil, es komme nun darauf an, die Entwicklung der AfD weiter genau zu beobachten. "Der Freistaat Bayern hat auch zur Verstärkung der Beobachtung von Rechts- und Linksextremisten sowie Islamisten das Personal des Verfassungsschutzes weiter verstärkt", sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in München. 

Die Anhaltspunkte seien hinreichend und derart gewichtig, dass auch die Öffentlichkeit informiert werden könne, sagte der Vorsitzende der 30. Kammer am Verwaltungsgericht München, Michael Kumetz. Er begründete dies etwa mit Äußerungen, die sich gegen Muslime und andere Menschen mit Migrationshintergrund richteten oder auch aktuelle deutsche Gerichte mit denen aus der NS-Zeit verglichen. "Eine Beobachtung nur einzelner Kreisverbände würde zu kurz greifen", sagte Kumetz.

Die Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte bereits das Oberverwaltungsgericht Münster für rechtens erklärt.

Kein Erfolg in zwei Instanzen zuvor

Der bayerische Verfassungsschutz hatte im Jahr 2022 bekanntgegeben, die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten, weil Anhaltspunkte für verfassungswidrige Bestrebungen bestünden. Dagegen hatte die AfD zunächst im Eilverfahren geklagt und in zwei Instanzen verloren. Am Verwaltungsgericht wurde in der Hauptsache verhandelt.

Der Verfassungsschutz legte dem Gericht umfangreiches Beweismaterial vor, darunter Tausende Seiten Chatprotokolle. Aus dem Material soll hervorgehen, dass der Verdacht auf rechtsextreme Tendenzen und damit eine Beobachtung berechtigt ist.

Die AfD-Seite hatte während des Prozesses stets argumentiert, es handele sich bei den aufgelisteten extremistischen Äußerungen um Entgleisungen Einzelner, die von der Partei auch stets sanktioniert worden seien - etwa mit Ausschlussverfahren und Ämtersperren - oder die sich durch Parteiaustritte für die AfD ohnehin erledigt hätten.